Radevormwald Sicherer Übergang ins neue Jahr mit Feuerwerk

Radevormwald · Wilfried Fischer, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr in Radevormwald, gibt Tipps für den richtigen Umgang mit Feuerwerksartikeln, die nur von heute bis zum Silvestertag vertrieben werden dürfen.

Damit es zum Jahresübergang keine böse Überraschung gibt und die Sicherheit der Feiernden nicht gefährdet ist, gibt Fischer einige Tipps mit auf den Weg in die Silvesternacht und den Neujahrstag. Es mache Sinn, sich an einige Grundsätze zu halten.

Nicht nur vom Feuerwerk selber geht Gefahr aus. "Gehen Sie verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk um. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert oder auf Personen, aus Fenstern oder von Balkonen. Lassen Sie Kinder kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden. Bei Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht zu Hause bleiben", appelliert Fischer an die Vernunft der Eltern.

Wer ein Feuerwerk zünden möchte, sollte nur Feuerwerksartikel mit BAM-Kennzeichnung kaufen. Das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) prüfe Feuerwerksartikel und erteile diesen nach bestandenem Test eine zugehörige Prüfnummer, die auf der Verpackung aufgedruckt sein muss. "Ist dies nicht der Fall, sollte von einem Kauf Abstand genommen werden. Ohne Kennzeichen besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko", warnt Fischer. Der Import von Feuerwerksartikeln ohne BAM-Kennzeichnung sei nicht nur gefährlich, sondern sogar auch strafbar.

Fischer rät zusätzlich, die Bedienungsanleitungen und anliegenden Aufdrucke genau zu lesen. Sein Rat: Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien anzünden und niemals in der Hand. Kanonenschläge und Böller am besten auf dem Boden entzünden. Immer ausreichend Abstand nehmen. "Feuerwerkskörper sollten niemals aus der Hand gestartet werden", wiederholt Fischer. Feuerwerksartikel sollten auch niemals direkt am Körper getragen werden, sondern verschlossen und in sicherem Abstand zum Feuerwerk gelagert werden.

Man sollte zum Beispiel in einem Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen benutzen. Richtig ausgerichtet, kann so sehr einfach eine ungehinderte Flugbahn eingestellt werden", betont der Feuerwehrchef. Feuerwerkskörper sollten auch nicht auf den Straßen gezündet werden. "Hier müssen besonders an großen Straßen unter Umständen Rettungswagen oder Feuerwehr dringend vorbei. Achten Sie auf eine sichere Umgebung. Entzünden Sie Feuerwerk so, dass weder Personen noch die nähere Umgebung Schäden davontragen könnten", berichtet er.

In der Silvesternacht empfehle es sich, alle Fenster- und Lüftungsöffnungen von Gebäuden zu schließen. So könnten ungewollte Eintritte von abgeschossenen Feuerwerkskörpern vermieden werden. Mülltonnen sollten, wenn möglich, abgeschlossen und brennbare Gegenstände in der Umgebung entfernt werden.

Beim Abbrennen von Feuerwerk empfiehlt es sich, immer Wasser und Feuerlöscher bereitzuhalten. Sollte es trotzdem zu einem Zwischenfall kommen, sollten Betroffene für eine ausreichende Erstversorgung sorgen. "Wunden mit Wasser kühlen und steril abdecken", rät Fischer. Auch der Verbandskasten darf nicht fehlen.

Feuerwerk fällt unter das Sprengstoffgesetz und darf nur an Silvester und Neujahr entzündet werden. Darüber hinaus müssen Feuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beim Ordnungsamt der Stadt angemeldet werden - ansonsten sind Bußgelder möglich.

(RP)
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