Radevormwald Serien-Einbrecher gibt zu Prozessauftakt 32 von 40 Taten zu

Radevormwald · Zum Prozessauftakt zeigt sich der junge Mann geständig. Einem 27-jährigen Rumänen wird vor der 10. Großen Strafkammer am Landgericht Köln seit gestern der Prozess wegen des Vorwurfs des schweren bandenmäßigen Diebstahls in 40 Fällen gemacht.

Der Angeklagte wurde am 8. März 2017 am Flughafen Warschau festgenommen. Nach ihm war mit einem europäischen Haftbefehl gesucht worden. Er war aus den USA ausgeflogen, dort saß er wegen unerlaubten Aufenthalts in Haft und war ausgewiesen worden.

Die Dauer der knapp 25-minütigen Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin machte die Dimensionen der zur Last gelegten Vorwürfe deutlich. Das Vorgehen der Bande sei immer das gleiche gewesen: Am Vorabend habe man sich besprochen, wie am Tattag selbst vorzugehen sei. Bei den Einbrüchen hätten die Täter zunächst geklingelt, um sich zu versichern, dass keiner zu Hause sei. Einer aus der Gruppe sei im Fluchtwagen geblieben, um die anderen per telefonischer Standleitung vor Personen zu warnen. Dann hätten die Täter die Fenster eingeworfen oder die Terrassentüren aufgehebelt.

Bereits Mitte Juni hatte es ein Rechtsgespräch zum weiteren Vorgehen zwischen dem Vorsitzenden Richter, der Staatsanwältin, der Rechtsanwältin, dem Angeklagten sowie dessen Übersetzer gegeben. Dabei sei herausgekommen, dass er 30 von 40 Fälle einräumt, an die übrigen zehn könne er sich nicht mehr erinnern. Weiter gab er an, dass er im Tatzeitraum regelmäßig Kokain konsumiert habe. Auch zu Beginn der Hauptverhandlung wurde von der Anwältin des Angeklagten ein Rechtsgespräch beantragt, um das weitere Vorgehen zu erörtern. Darin bestätigte der Angeklagte erneut, sich überwiegend geständig zu zeigen: 32 der 40 Fälle könne er einräumen, an die restlichen acht könne er sich auch nach Vorlage von Tatortbildern nicht erinnern.

Nach einer Beratung der Kammer schlug diese vor, dass im Falle eines umfassenden Geständnisses ein Strafrahmen von vier Jahren und neun Monaten bis zu sechs Jahren und neun Monaten zur Anwendung kommen solle. "Das Gesetz sieht diesen Rahmen vor. Ein Geständnis hat stark strafmindernde Wirkung", sagte der Richter. Der Angeklagte hatte angemerkt, dass ihm die Obergrenze als zu hoch erschien - auch im Vergleich zu den Strafen der bereits verurteilten Mittäter. Nach einer erneuten Beratung der Verteidigerin mit ihrem Mandanten stimmte er dem Entschluss der Kammer doch zu und ließ durch seine Anwältin eine Erklärung samt Geständnis in 32 Anklagepunkten verlesen.

Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt.

(wow)
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