Radevormwald Richter verlängert Bewährungsstrafe für 19-Jährigen

Radevormwald · Schon mehrfach war der 19-jährige Radevormwalder straffällig geworden. Dabei ging es um Körperverletzung, Verkehrsdelikte, Alkohol- und Drogenkonsum. Bereits im September 2014 erhielt der damals noch nicht volljährige Mann eine Jugendstrafe von einem Jahr, mit zweijähriger Bewährungszeit wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Bewährungszeit wäre im September abgelaufen, wäre es nicht im August 2015 zu einem weiteren Zwischenfall gekommen. Der 19-Jährige saß nun erneut im Verhandlungssaal des Wipperfürther Amtsgerichts vor dem Schöffengericht. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen Sachbeschädigung gestellt. Mit seinen Brüdern besuchte der Radevormwalder im August ein Musikfestival auf "Gut Haarbecke" in Kierspe. Was als vergnügliche Feier begann, endete in Streitigkeiten. "Meine Brüder wurden angegriffen von Leuten, die ich kannte", sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Auf einem Schotterweg habe er später ein Auto angehalten und wollte die Fahrertür aufreißen, weil er dort einen der Angreifer vermutete. Die Frau im Wagen verriegelte jedoch die Türen, worauf der Angeklagte mehrfach gegen das Auto trat. Dabei war ein Schaden am Wagen der Frau von 2000 Euro entstanden.

Der Staatsanwalt schlug dem Richter ein Antiaggressionstraining als Auflage einer Verurteilung vor. "Das ist schon irritierend. Man tritt ja nicht einfach so einen Wagen zu Brei", sagte er. Der Angeklagte beteuerte, dass ihm sein Verhalten leid täte: "Es war eine Kurzschlussreaktion." Durchweg positiv klang der Bericht des Bewährungshelfers: Der Angeklagte hätte den Schaden bereits beglichen und das Geld dafür im elterlichen Betrieb abgearbeitet. Die Schule wolle er fortsetzen, vom Drogenkonsum sei er ab. "Ich kann eine positive Sozialprognose stellen, wenn man von dem Zwischenfall einmal absieht", sagte der Bewährungshelfer.

Nach der Beratung mit den beiden Schöffen bildete der Richter eine Einheitsjugendstrafe - unter Einbeziehung des vorherigen Urteils mit einem neuen Bewährungsbeschluss. Demnach verlängert sich die Bewährungszeit um zwei Jahren. "Angesichts der Vorstrafen konnten wir dem milden Vorschlag der Staatsanwaltschaft nicht folgen", begründete der Richter das Urteil. Den 19-Jährigen mahnte er eindringlich: "Sie haben die erste Chance der Bewährung durch die Straftat verstreichen lassen. Wir hoffen, dass Sie die zweite Chance, die wir Ihnen geben, nutzen werden."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Radevormwalder möchte sich zunächst noch mit seinem Anwalt besprechen. Ihm steht es zu, innerhalb einer Woche Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

(heka)
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