Radevormwald Rentner baut betrunken Unfall und flüchtet - Führerschein ist jetzt weg

Radevormwald · Im Alter noch den Führerschein zu verlieren, ist bitter für einen Rentner aus Rade. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu Führerscheinsperre und Geldstrafe.

Sein ganzen Leben lang hat sich ein 74 Jahre alter Rentner aus Rade nichts zuschulden kommen lassen, jetzt wurde er vom Amtsgericht in Wipperfürth gleich wegen mehrerer Straftaten zur Rechenschaft gezogen - und verurteilt. Am härtesten trifft es ihn, dass er noch für längere Zeit seinen Pkw in der Garage stehen lassen muss. Verantwortlich für den Verlust des Führerscheins ist allerdings nur er selbst.

An einem Nachmittag kurz vor Weihnachten hatte sich der Mann mit Freunden zu einer vorweihnachtlichen Feier in einem Lokal in der Innenstadt getroffen. "Drei bis vier Bier" habe er getrunken und sich dann mit seinem Auto auf den Heimweg gemacht, sagte er. "Ich hätte doch nie gedacht, dass die paar Bierchen was ausmachen." Machten sie aber: Auf der Kaiserstraße kam es zum Unfall. Der Rentner streifte mit dem Außenspiegel seines Wagens ein dort geparktes Auto, dessen Fahrertür leicht geöffnet war, weil der Besitzer gerade etwas herausholen wollte. Glück im Unglück: Die Tür wurde beschädigt, verletzt wurde jedoch niemand. Der Rentner kümmerte sich nicht weiter darum, sondern setzte seine Fahrt nach Hause fort.

Vor Gericht bestritt er die ihm zur Last gelegte Unfallflucht: Er habe einen Knall gehört und seinen Wagen einige Meter weiter abgestellt und sei zu Fuß den Weg zurückgegangen. Dort sei aber niemand gewesen, er habe auch nichts von einem Unfall bemerkt. Zeugenaussagen machten deutlich, dass es so nicht gewesen sein kann: Der Besitzer des beim Unfall beschädigten Autos war an Ort und Stelle geblieben und hatte von dort aus die Polizei gerufen. Er habe beobachtet, wie der Unfallfahrer sein Auto wendete und danach mehrfach an der Unfallstelle vorbeigefahren sei, sagte er als Zeuge aus. Das könne sein Sohn bestätigen, der auch dabei gewesen sei. Da der Mann das Kennzeichen des Unfallfahrers notiert hatte, war die Polizei innerhalb kürzester Zeit am Haus des 74-Jährigen vorgefahren, der gerade erst sein Auto in der Garage abgestellt hatte. Ein Alkotest fiel positiv aus, die Blutprobe ergab 1,2 Promille. "Das ist viel für drei bis vier Bier", konstatierte der Richter. Auch da seien Zweifel an den Aussagen des Rentners angebracht.

Juristisch ging es im Verfahren um drei Straftaten: die fahrlässige Trunkenheitsfahrt vom Lokal bis zur Unfallstelle, die Unfallflucht und die vorsätzliche Trunkenheitsfahrt. "Spätestens, als es gekracht hat, musste Ihnen klar sein, dass Sie zu betrunken waren, um noch fahren zu können", hielt der Richter dem Angeklagten vor.

Er verurteilte den Rentner zu einer Geldstrafe von 2800 Euro (70 Tagessätze à 40 Euro) und einer Führerscheinsperre von weiteren neun Monaten. Erst danach darf die Straßenverkehrsbehörde dem Mann eine neue Fahrerlaubnis ausstellen. Möglicherweise wird er sich vorher noch einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung stellen müssen. Dann kann's auch länger dauern, bis der Rentner wieder sein geliebtes Auto fahren darf.

(bn)
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