Radevormwald Rat soll Flächennutzungsplan für Jahnplatz ändern

Radevormwald · Die Umwandlung des ehemaligen Sportplatzes an der Jahnstraße in ein Wohngebiet nimmt planungstechnisch immer konkretere Formen an: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschäftigt sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. Dezember, 17 Uhr, im Mehrzweckraum des Bürgerhauses mit den Stellungnahmen verschiedener Behörden, nachdem die Pläne öffentlich ausgelegt waren.

Anschließend soll die Empfehlung an den Rat für eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden - inklusive Billigung der Begründung und des Umweltberichtes. Die Planänderung würde dann der Bezirksregierung Köln vorgelegt und mit Bekanntmachung der erteilten Genehmigung wirksam.

Wie die Stadtverwaltung in der Beschlussvorlage mitteilt, hat lediglich der Oberbergische Kreis eine Stellungnahme abgegeben. Er weist aus immissionsschutzrechtlicher Sicht darauf hin, dass durch die Planung ein Konflikt zwischen den bestehenden Sportanlagen und dem geplanten Neubaugebiet entstehen wird. "Dieser wird im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren gelöst", teilt die Verwaltung mit.

Aus artenschutzrechtlicher Sicht gebe es eine Stellungnahme ebenfalls erst im B-Planverfahren.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht regt der Kreis an, die Entwässerungsplanung des Wohngebietes mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Normalerweise werden erst parallel zum B-Planverfahren die erforderlichen Erschließungsanlagen geplant und die für das Plangebiet erforderlichen Flächen bei Bedarf gesichert. Die Untere Wasserbehörde muss eingeschaltet werden, falls bei der Erschließung Niederschlagswasser versickern, verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden soll.

Aus bodenschutzrechtlicher Sicht muss nach Meinung des Kreises geklärt werden, wie der Rückbau der Sportanlagen erfolgen soll, welche Tiefbauarbeiten dafür nötig sind und wie der Untergrund hergestellt werden soll, um Wohnnutzung möglich zu machen. Die Untere Bodenschutzbehörde hat hierzu bereits mitgeteilt, dass diese Fragen auch im Nachhinein im B-Planverfahren schriftlich erklärt werden können, falls dies in der Flächennutzungsplanänderung vermerkt wird. Bedenken liegen demnach nicht vor. Die Stadtverwaltung sichert zu, dass der Umgang mit den vorhandenen Böden im B-Planverfahren mit der Unteren Bodenschutzbehörde abgestimmt wird.

Do. 3. Dezember, 17 Uhr, Mehrzweckraum Bürgerhaus, Schlossmacherplatz. Weitere Themen im Ausschuss Spiel- und Freiflächenbedarfsplan, öffentliche Stellplätze am Eichenweg, Industrie- und Gewerbeflächenkonzept Oberberg und Neubau der Bahnstraße.

(rue)
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