Radevormwald Randale im Rader Jobcenter endet vor dem Strafrichter

Radevormwald · Montag, 4. November 2013, Jobcenter: Alles sieht nach einem ganz normalen Arbeitstag aus - bis kurz nach 10 Uhr. Die Leiterin und das Team sitzen in einer Dienstbesprechung, da stürmt ein Mann wild gestikulierend ins Büro. Lautstark verlangt er Geld, das ihm zustehe, aber nicht ausgezahlt worden sei. Einen Termin hat er nicht, besteht aber darauf, dass sich sofort jemand um ihn kümmert. Er wird mit Verweis auf die laufende Besprechung hinausgewiesen, geht auch zunächst, kommt aber Minuten später zurück. Das wiederholt sich mehrfach, bis eine Mitarbeiterin die Bürotür versperrt und die Polizei ruft.

Der Hausfriedensbruch und das, was danach geschah, hatte nun ein Nachspiel vor dem Wipperfürther Amtsgericht. Dort ging es auch noch um einen zweiten Tatvorwurf gegen den 40-jährigen Rader. Hintergrund: Als die Polizei mit drei Beamten im Jobcenter eintraf, bestand der Mann darauf, von sich aus Strafanzeige zu erstatten - gegen die Leiterin der Behörde wegen Körperverletzung. Sein Vorwurf: Die Frau habe ihn so unsanft vor die Tür gesetzt, dass dabei sein Arm in der Bürotür eingeklemmt und er übel verletzt worden sei. Die Polizisten nahmen die Anzeige auf und wunderten sich: Die angeblich schwere Armverletzung hinderte den Mann nicht daran, "schwungvoll seine Unterschrift darunter zu setzen", wie die als Zeugen geladenen Beamten übereinstimmend aussagten.

Noch vor Ort hatten die Beamten den Mann belehrt, dass sich strafbar macht, wer Andere zu Unrecht beschuldigt und damit eine nicht begangene Straftat vortäuscht. Doch den Rader beeindruckte das nicht. Er bestand auf seinen Vorwürfen. Bei dieser Version blieb er nun auch vor Gericht. Schließlich seien später im Krankenhaus Prellungen am Arm diagnostiziert worden. Ein entsprechendes Attest hatte der 40-Jährige allerdings nie vorgelegt, auch nicht zur Gerichtsverhandlung. Nun behauptete er auch nicht mehr, der Arm sei in der gewaltsam geschlossenen Tür eingeklemmt worden, vielmehr sei er durch die Türklinke verletzt worden.

Der Richter schenkte dem keinen Glauben. Er sah in der Strafanzeige einen Racheakt des Mannes an der Leiterin des Jobcenters. In einer ersten Hauptverhandlung war er noch bereit gewesen, das Verfahren einzustellen mit der Auflage, dass der 40-Jährige Sozialstunden ableistet. Zu der Arbeit war der schon lange erwerbslose Rader nicht angetreten. Auf Nachfragen begründete er das damit, wegen seiner Medikamenten-Abhängigkeit nicht arbeitsfähig zu sein. Im zweiten Termin beließ es der Richter nicht mehr bei einer Einstellung des Verfahrens. Er verurteilte den 40-Jährigen wegen Hausfriedensbruchs und Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 910 Euro (70 Tagessätze à 13 Euro). Außerdem muss der Rader die Kosten für das Verfahren zahlen. Er kündigte Berufung an.

(bn)
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