Radevormwald Schutz vor Spannern - Saunagäste müssen Handykameras abkleben

Radevormwald · Im Freizeitcenter life-ness in Radevormwald müssen Saunagänger die Kameralinse ihres Smartphones abkleben. Damit will das Center den Wünschen der Gäste gerecht werden und sicherstellen, dass keine unerlaubten Fotos gemacht werden.

 Der Innenraum des life-ness (Archivbild).

Der Innenraum des life-ness (Archivbild).

Foto: hans dörner (archiv)

Das Smartphone ist heute immer mit dabei, auch im Schwimmbad und in der Sauna. Mit den wasserdichten Geräten können Badegäste sogar ins Becken gehen und dort filmen und fotografieren. Das Problem dabei: Die meisten lichten sich dabei nicht nur selbst ab, sondern - bewusst oder unbewusst - auch fremde Gäste, die das vielleicht gar nicht wollen. Um ihre Besucher zu schützen, haben nun einige Bäder in Deutschland ein Fotoverbot ausgesprochen. Ein paar verlangen von ihren Gästen sogar, einen Sticker auf die Kameralinse ihres Smartphones zu kleben. Das ist im Freizeitcenter life-ness in Radevormwald auch so. Zwar nicht im Schwimmbad, aber in der Sauna.

"Außenstehende können doch gar nicht erkennen, ob sie jemand fotografiert oder filmt", sagt Roland Eden, Geschäftsführer der Bäder GmbH und Leiter des life-ness. "Deshalb haben wir vor einem halben Jahr die Kamerasticker eingeführt." Damit will das Center den Wünschen der Gäste gerecht werden. Einige von ihnen fühlten sich im Saunabereich beobachtet, wenn andere Gäste ihre Handys oder Tablets dort nutzten. "Unsere Mitarbeiter überprüfen, ob die Gäste den Sticker auf ihrem Smartphone kleben lassen", sagt Eden.

Im Bereich des Schwimmbeckens sei Fotografieren generell verboten, so stehe es in der Haus- und Badeordnung. Die Sticker kommen hier aber nicht zum Einsatz. "Da wird nicht wirklich fotografiert", erklärt Eden. "Die Gäste, die hier schwimmen, ziehen ihre Bahnen und gehen dann wieder."

"Das bloße Fotografieren ist grundsätzlich erst einmal nicht verboten", sagt die Rechtsanwältin Karen Rinsche. "In der Umkleide darf zum Beispiel aber nicht fotografiert werden, denn der höchstpersönliche Lebensbereich darf nicht durch Bildaufnahmen verletzt werden." Der Saunabereich stelle aber nicht unbedingt einen Bereich der Intimsphäre dar. Das Oberlandesgericht Koblenz wies zum Beispiel eine Klage einer Frau zurück, die in der Sauna eines Mainzer Schwimmbades heimlich von einem anderen Gast mit dem Handy fotografiert wurde. "Es kommt auch darauf an, wie groß ein Saunabereich ist. In diesem Erlebnisbad in Mainz ist der Saunabereich sehr groß. Für kleinere Saunen zum Beispiel könnten Gerichte auch anders entscheiden", sagt Rinsche.

Wenn Bilder ohne Einwilligung aller Abgelichteten veröffentlicht werden, beispielsweise in den sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram, wird es für den Fotografen problematisch. Dann verletzt er nämlich gegen das "Recht am eigenen Bild". Mit dem Fotoverbot wollen viele Bäder ihre Gäste dafür sensibilisieren.

Michael Unbehaun, der Vorsitzende des Fördervereins Freibad Dabringhausen, ist von dem Sticker-Konzept nicht überzeugt. "Die Sticker sind völlig am Thema vorbei", sagt er. In seinem Freibad gibt es kein Fotoverbot. "Wir haben nicht genug Personal, um kontrollieren zu können, ob Gäste Fotos machen oder den Sticker auf der Kameralinse haben", sagt Unbehaun. Er sieht auch keine Veranlassung, ein Verbot zu verhängen. "Wir gehen davon aus, dass sich unsere Gäste an die gesetzlichen Vorschriften halten. Warum sollen wir uns darum kümmern?", sagt Unbehaun.

Wenn das Personal im Quellenbad in Wermelskirchen sieht, dass ein Badegast Fotos macht, weist es ihn auf das Verbot hin. "Wir machen aber auch Ausnahmen", sagt Badleiter Joachim Hagenbücher. "Väter und Mütter dürfen ihre Kinder fotografieren. Das kommt zum Beispiel bei Schwimmkursen oder Kindergeburtstagen vor." Dabei müssten sie aber darauf achten, dass keine anderen Gäste auf dem Bild sind.

"Mit dem Verbot wollen wir auch sichergehen, dass Pädophile keine Fotos von Kindern machen", so Hagenbücher. Im Freibad habe es vor einigen Jahren den Fall gegeben, dass ein Mann Kinder fotografierte. "Die Eltern sind zu uns gekommen und haben sich beschwert", sagt Hagenbücher, der damals noch das Bad leitete. "Der Mann meinte, er hätte das Recht, Fotos zu machen." Das stimmt nicht, erklärt Rinsche: "Wenn ein Kind ständig fotografiert wird, können die Eltern dagegen vorgehen. Schließlich wissen sie nicht, was mit den Fotos passiert und können sich ebenso wie das Kind schon durch die Aufnahmen belästigt und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen."

(eler)
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