Radevormwald Polizistin beleidigt - hohe Geldstrafe für Rader

Radevormwald · Respektloses und auch gewalttätiges Benehmen gegenüber Polizeibeamten im Dienst nehmen immer mehr zu. Auch vor diesem Hintergrund kennen Staatsanwaltschaft und Justiz inzwischen kein Pardon mehr, wenn es um die angemessene Bestrafung von Leuten geht, die Polizisten anpöbeln - selbst wenn sie dabei nicht auch noch handgreiflich werden.

Diese Erfahrung machte jetzt ein 20 Jahre alter Radevormwalder als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Wipperfürth. Für die Beleidigung einer Polizeibeamtin muss er eine für seine bescheidenen Einkommensverhältnisse hohe Geldstrafe bezahlen.

Der junge Mann war gemeinsam mit Freunden nach durchfeierter Nacht an einem frühen Morgen im April aus einem Club in Köln geflogen. Weil sich die Gruppe nach reichlichem Genuss von Alkohol daneben benommen hatte, hatte der Wirt Hausverbot erteilt und schließlich die Polizei geholt, nachdem die jungen Rader das nicht akzeptieren wollten. Bei Überprüfung der Personalien meinte der betrunkene 20-Jährige dann, vor seinen Kumpels den starken Mann spielen zu müssen: Er beleidigte eine Streifenbeamtin als "dummes Mannsweib". Sie erstattete Anzeige gegen ihn, die Folge war nun das Strafverfahren vor dem Amtsgericht.

"Das ist sicher nicht die schlimmste Beleidigung von Polizisten, die wir in diesem Gerichtssaal gehört haben - aber sie ist jedenfalls völlig intolerabel", hielt der Richter dem im Prozess sehr kleinlaut wirkenden Radevormwalder vor.

Dass es in diesem Fall nicht bei einem Strafbefehl blieb, sondern zur Hauptverhandlung kam, lag auch an einigen Vorstrafen des jungen Mannes, der wegen einer Jugendstrafe noch unter laufender Bewährung steht. Da er an dem Tag im April schon das 20. Lebensjahr vollendet hatte, legte der Richter diesmal Erwachsenen-Strafrecht zugrunde. Er verurteilte den Rader wegen der Beleidigung entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro (50 Tagessätze zu 20 Euro).

Das ist viel Geld für den jungen Mann, der eine Abendschule besucht, um den früher verpassten Hauptschulabschluss nachzuholen und nebenbei stundenweise im Gastronomiebetrieb seiner Schwester aushilft.

Die 1000 Euro gehen, ebenfalls entsprechend dem Vorschlag der Staatsanwältin, an das Sozialwerk der Polizei.

(bn)
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