Radevormwald Noch bis Freitag Osterfeuer anmelden

Radevormwald · Es ist ein schöner Brauch in Hofschaften und Dorfgemeinschaften, am Tag vor Ostersonntag ein Feuer zu entfachen. Was einige wohl noch immer nicht wissen: Wer ein solches Feuer entzündet, muss es bei der Stadtverwaltung anmelden.

 Das bekannteste Feuer als Einstimmung für die beiden Osterfeiertage ist immer das in Oberönkfeld. Verbunden ist es mit einer Andacht und einem Programm der Kulturgemeinde im Haus in Oberönkfeld.

Das bekannteste Feuer als Einstimmung für die beiden Osterfeiertage ist immer das in Oberönkfeld. Verbunden ist es mit einer Andacht und einem Programm der Kulturgemeinde im Haus in Oberönkfeld.

Foto: Jürgen Moll (Archiv)

Per Post landen in diesen Tagen immer mal wieder Anträge von Vereinen, Hofschaften oder Dorfgemeinschaften bei Jochen Knorz auf dem Schreibtisch. Der Leiter des Fachbereichs für Soziales und Ordnung im Radevormwalder Rathaus glaubt, dass die Tradition der Osterfeuer nicht aussterben wird, "auch wenn wir nach der gesetzlichen Neuregelung, nach der diese Feuer unbedingt angemeldet und genehmigt werden müssen, einen deutlichen Rückgang registriert haben", sagt er.

Zurzeit liegen bei ihm 15 Anträge vor, 30 werden es wohl bis zum Stichtag am kommenden Freitag, 27. März, sein - viel weniger als in den Jahren vor der Gesetzesänderung. "Durch die Rechtsänderung sind wir gehalten, einen möglichen Feuerwehreinsatz bei einem nicht angemeldeten Osterfeuer kostenpflichtig abzurechnen", sagt Knorz. Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert je nach Schwere ein Verwarngeld oder eine Geldbuße, die bei besonders schweren Vergehen bis zu 5000 Euro betragen kann.

Damit am Karsamstag nicht doch unkontrolliert Feuer angezündet werden, ist der Fachbereich Soziales und Ordnung wieder mit einer Kontrollstreife unterwegs. "Die Kollegen besichtigen die aufgeschichteten Holzstapel, kontrollieren die Sicherheitsabstände, überprüfen, ob verbotene Materialien benutzt werden und werden bei Bedarf auch eingreifen und gegebenenfalls ein Feuer auch verbieten", kündigt Knorz an. Wichtig sind dabei vor allem die richtigen Sicherheitsabstände - zu Wohngebäuden 100 Meter, zu öffentlichen Verkehrsflächen 50 Meter, zu sonstigen baulichen Anlagen 25 Meter und zu Wirtschaftswegen zehn Meter.

Immer mal wieder kommt es auch vor, dass Bürger schädliche Stoffe verbrennen wollen und damit eine Gefahrensituation auch für andere Menschen auslösen. "Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Scheune oder ein Haus durch ein Osterfeuer abbrennt", sagt Knorz.

In einem Merkblatt inklusive Anmeldebogen hat die Stadt die wichtigsten Verhaltensregeln zusammengefasst. Ausdrücklich erklärt sich der Veranstalter darin damit einverstanden, dass ein Brauchtumsfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege im Sinne einer öffentlichen, im Gemeinschaftsleben verankerten Veranstaltung dient, aber keinesfalls der Beseitigung pflanzlicher oder anderweitiger Abfälle. Wichtig: Verbrannt werden dürfen pflanzliche Rückstände wie unbehandeltes Holz, Baum- oder Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste, nicht mit verbrannt werden dürfen Abfälle wie beschichtetes oder behandeltes Holz. Hierunter fallen behandelte Paletten, Schallbretter und Altreifen.

Da die aufgeschichteten Haufen schon nach kurzer Zeit von Kleintieren wie Igel, Kaninchen, Erdkröten oder Insekten als Unterschlupf oder Versteck dient, muss das Holz vor dem Anzünden vollständig umgeschichtete werden. Ziel der Stadt ist es nach Angaben von Knorz nicht, die Lust und den Spaß am Brauchtum zu verderben, sondern für Sicherheit beim Abbrennen eines Osterfeuers zu sorgen.

Wer unsicher ist, was er darf oder besser lassen sollte, kann sich an Anna Christ vom Fachbereich Soziales und Ordnung wenden, Tel. 02195 606303.

Merkblatt auf städtischer Homepage Wer in diesem Jahr ein Osterfeuer entzünden möchte, sollte sich unbedingt vorher informieren, was erlaubt ist und was nicht. Die Stadt hat auf ihrer Homepage www.radevormwald.de unter "Rat/Verwaltung" und dem Unterpunkt "Formulare/Infobroschüren" (hier unter "Ordnungswesen und Straßenverkehr") ein Merkblatt über die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers (auch des Osterfeuers) hinterlegt.

(RP)
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