Radevormwald Narzist wegen Nachstellung vor Gericht

Radevormwald · Ein 50-jähriger Radevormwalder soll eine Bekannte zwischen dem 28. Dezember 2014 und 21. Januar 2015 penetrant belästigt haben. Mehr als zwei Jahre saß der Angeklagte im Gefängnis aufgrund körperlicher Gewalt gegenüber Frauen.

In ständiger Angst lebt eine 51-jährige Radevormwalderin, seit sie vor einem Jahr einen Mann abgewiesen hat. Diese Zurückweisung war der Auslöser für eine Straftat, die nun vor dem Richter am Wipperfürther Amtsgericht landete. Zwischen dem 28. Dezember 2014 und 21. Januar 2015 soll der Mann seiner Bekannten in penetranter Art und Weise nachgestellt haben. "Ich hatte teilweise bis zu 350 Anrufe mit unterdrückter Nummer auf meinem Handy", sagte die Geschädigte als Zeugin vor Gericht aus. Dort traf sie auf ihren ehemaligen Bekannten, einen 50-jährigen Radevormwalder.

Zum Vorwurf der Nachstellung wollte er sich nicht äußern. Nervös auf einem Bonbon kauend und mit den Fingern spielend, verfolgte der Angeklagte den Ausführungen der Zeugin. "Wir haben uns durch einen gemeinsamen Bekanntenkreis kennengelernt", sagte die 51-Jährige. Nach wenigen Wochen habe sie die Freundschaft einschlafen lassen, nachdem sie erfahren hatte, dass ihr Bekannter wegen Gewalt gegen Frauen bereits im Gefängnis gesessen hatte.

"Als ich nach Weihnachten aus dem Urlaub kam, habe ich ihm am Telefon deutlich gesagt, dass er mich in Ruhe lassen soll. Danach ist es erst so richtig eskaliert", schilderte die immer noch in Angst lebende Frau. Der Angeklagte habe sie weiterhin mit Anrufen belästigt, sie, ihre Familie und ihre beiden Töchter bedroht, beschimpft und nachgestellt. "Er ist mit dem Auto bis fast in die Einfahrt vor unser Haus gefahren. Wir wohnen sehr abseits, da kommen höchstens mal Fußgänger vorbei", schilderte die Frau die Situation. "Meine Töchter und ich haben das Haus, selbst zum Müll rausbringen, nur noch mit Messer und Pfefferspray verlassen", schilderte die Zeugin. Zuletzt habe er das Lied "Jeanny" von Falco auf ihre Mailbox gespielt. Der Liedtext lässt den Schluss zu, dass es sich um einen Stalker handelt, der sein Opfer der verschmähten Liebe wegen entführt und es in seinem Wahn umbringt. "Damit bin ich dann zur Polizei gegangen", sagte die Zeugin. Doch selbst nach einer einstweiligen Verfügung, nach der der Beschuldigte kein Kontakt zu der Frau mehr aufnehmen und sich dem Haus und der Person bis auf 20 Meter nicht nähern darf, seien die Nachstellungen nicht abgerissen. Erst der Wechsel der Handynummer habe Erfolg gebracht.

Die Beleuchtung der Vergangenheit des Angeklagten bestätigte dieses Verhalten: Mehr als zwei Jahre saß der Angeklagte im Gefängnis aufgrund von körperlicher Gewalt gegenüber Frauen. Ein Gutachter bescheinigte ihm bereits 2011 eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Seit der Entlassung 2014 steht der Radevormwalder für die Dauer von fünf Jahren unter Führungsaufsicht, da mit weiteren Straftaten zu rechnen sei. "Er reagiert gekränkt und aggressiv, wenn er auf Ablehnung stößt", erklärte die Bewährungs- und Gerichtshelferin. Diese Störung sei im Gefängnis nicht hinreichend therapiert worden, und auch nach der Entlassung wurde noch kein Therapeut gefunden, der sich der Problematik annimmt.

Der Staatsanwalt sah trotz der psychischen Störung kein Raum für eine Schuldunfähigkeit. Ob jedoch eine verminderte Schuldunfähigkeit anzunehmen ist, soll nun ein neues Gutachten klären.

Erst danach soll das Verfahren fortgesetzt werden. "Das wird sicherlich ein paar Monate dauern", kündigte der Richter an.

(heka)
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