Radevormwald Mann betrügt im Internet - ab ins Gefängnis!

Radevormwald · Für einen 32-Jährigen ist die Summe der Vorstrafen beträchtlich: Seit fast zehn Jahren hat der Rader immer wieder Handys, Tablets und andere elektronische Geräte über Internet-Foren angeboten, von Kaufinteressierten das Geld und die Versandkosten vorab auf sein Konto überweisen lassen, die verkaufte Ware aber nie versendet. Mehrfach wurde er deshalb schon zu Geldstrafen verurteilt - und seine Reaktion darauf war grotesk: Um die Strafen bezahlen zu können, setzte der seit vielen Jahren unter chronischem Geldmangel leidende Radevormwalder exakt die gleiche Masche fort, wegen der er zuvor verurteilt worden war. Er verkaufte also wieder übers Netz Handys, die er gar nicht besaß.

Im Februar 2015 war es aus Sicht des Wuppertaler Gerichts nicht mehr mit einer Geldstrafe getan. Es verurteilte den Mann wegen Betrugs in insgesamt 45 Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Aber auch das hinterließ keinen nachhaltigen Eindruck. Vor dem Amtsgericht in Wipperfürth hatte er sich nun erneut wegen Betrugs zu verantworten, denn nach dem Wuppertaler Urteil hatte er weiter Smartphones übers Internet verkauft und nie geliefert, um mit dem Geld frühere Schulden zu bezahlen. Sein Einkommen als Auszubildender, der auch noch studiert, hatte dazu nicht ausgereicht.

Erst jetzt vor dem Amtsgericht schien dem 32-Jährigen langsam klar zu werden, dass es eng wird. Da flossen Tränen - nicht zuletzt, weil der Radevormwalder sich offenbar selbst am meisten leid tut. In seiner Aussage verwies er auf "schwierige Zeiten", nachdem seine Eltern sich in seiner Kindheit hätten scheiden lassen. Bis zum Abitur und Zivildienst sei noch alles in Ordnung gewesen, dann ging es los mit den Internet-Betrügereien. Das Bafög und die nur geringe finanzielle Unterstützung durch seinen Vater reichten nicht für den Lebensunterhalt und für die Miete seiner Studentenbude.

Hinzu kamen Zahlungsverpflichtungen, um den durch die Straftaten angerichteten Schaden wieder gut zu machen - und die abzubezahlenden Geldstrafen. Weitere Summen brauchte er für Sportwetten, die er abschloss, um schneller an Geld zu kommen. Die Wetten brachten dem jungen Mann aus der Bergstadt allerdings wiederum nur Verluste ein. Inzwischen habe ihr Mandant "die Kurve gekriegt", Ausbildung und Studium liefen erfolgreich, sagte die Pflichtverteidigerin. Ihr Fazit: "Er ist auf einem guten Weg." Der sei gefährdet, wenn das Gericht ihm nicht noch einmal die Chance auf Bewährung gebe. Diese Chance hätte sich der Angeklagte selbst verbaut, entgegnete der Richter. "Sie haben das ausgereizt, was man an Bewährung bekommen kann", sagte er.

Das Urteil: Acht Monate Freiheitsstrafe. Wahrscheinlich ist, dass der Radevormwalder noch für eine deutlich längere Zeit in Haft muss, falls das Wuppertaler Gericht die Bewährungsstrafe aus dem Vorjahr widerruft.

Immerhin besteht für den 32-Jährigen die Chance, dass er in den offenen Strafvollzug kommt und Ausbildung und Studium fortsetzen kann.

(bn)
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