Radevormwald "Liebestolles" Rehwild jetzt wieder verstärkt auch in Rade unterwegs

Radevormwald · Im Jagdjahr 2015/2016 kamen im Oberbergischen Kreis 791 Stück Rehwild bei Verkehrsunfällen ums Leben, berichtet der Hegeringleiter für Radevormwald, Volker Grossmann. Er wirbt bei Verkehrsteilnehmern derzeit um besondere Rücksicht. Aber nicht nur Unfälle mit Rehen sind zu verzeichnen.

 Vorsicht Paarungszeit: Rehböcke, Ricken und Kitze queren auch tagsüber verstärkt die Straßen - ohne auf den Verkehr zu achten.

Vorsicht Paarungszeit: Rehböcke, Ricken und Kitze queren auch tagsüber verstärkt die Straßen - ohne auf den Verkehr zu achten.

Foto: deutsche wildtierstiftung

"Zurzeit sind die Rehböcke auf 'Freiersfüßen', schreibt Grossmann. Von Mitte Juli bis Mitte August ist die Paarungszeit, die so genannte Blattzeit, des Rehwildes. In dieser Zeit überqueren die Rehböcke auf der Suche nach einer Partnerin nicht nur während der Morgen- und Abenddämmerung, sondern auch tagsüber verstärkt die Straßen. Aber nicht nur der Rehbock überquert die Straße, sondern auch die Ricken und Kitze. Hat der Bock erstmal eine Ricke gefunden, "treibt" er sie solange, bis sie sich seinen Annäherungsversuchen hingibt. Das kann schon mal ein paar Tage dauern, bis sie paarungsbereit ist. Während dieser Zeit kommt es immer wieder zu schnellen Fluchten ohne Rücksicht auf den Straßenverkehr. Nicht selten folgen den beiden die bereits mobilen Kitze, so dass bis zu vier Rehe die Straße kreuzen könnten. Am höchsten sei die Gefahr eines Wildunfalls mit Rehwild in abwechslungsreichen Landschaften mit Wiesen, Feldern und Wald. Autofahrer sollten die Verkehrsschilder "Wildwechsel" deshalb unbedingt beachten, rät Grossmann den Verkehrsteilnehmern.

Sollte es dennoch zu einem Unfall mit einem Wildtier kommen, sollte unbedingt die Polizei hinzugezogen werden, auch wenn das Wild weiterläuft und im Wald verschwindet. Die Polizei kennt und benachrichtigt dann den zuständigen Jagdpächter. Der Jäger wird schauen, ob eine Nachsuche zum Erlösen des Tieres notwendig ist. Oft laufen angefahrene Tiere noch einige hundert Meter mit gebrochenen Läufen oder schweren inneren Verletzungen. Dann muss der Jäger das Tier von seinen Leiden erlösen.

"Eine Mitnahme von überfahrenen Wild ist verboten. Die Polizei stellt die Wildunfallbescheinigung für die Versicherung des Kfz-Halters aus", teilt Grossmann mit.

(wos)
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