Radevormwald Kurzzeitbetreuer für Kinder gesucht

Radevormwald · Die Familien sollten Kinder für vier bis acht Monate aufnehmen können.

Die Stadt Radevormwald sucht Familien, die Kinder als sogenannte Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) für eine begrenzte Zeit in ihre Obhut aufnehmen können. Mitarbeiter des Jugendamtes haben in diesen Fällen entschieden, dass für das Kind eine zumindest zeitliche Herauslösung aus der eigenen Familie der richtige Weg ist.

Die FBB ist dabei abzugrenzen von einer Dauerpflege, bei der Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit ein neues Zuhause in der Pflegefamilie erhalten, berichtet Claudia Hungerbach vom Jugendamt, die sich um die Betreuung kümmert und das Familienbüro am Hohenfuhrplatz leitet. Pro Jahr werden für bis zu sechs Kinder solche zeitlichen Unterbringungsmöglichkeiten gesucht. Derzeit kann das Jugendamt drei Familien für eine zeitlich befristete Betreuung ansprechen.

Ziel dieser zeitlich begrenzten Unterbringung ist der Aufbau einer Perspektive für das Kind. Dazu stehen die Beteiligten in einem regelmäßigen Austausch. Je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes soll die erste Zeit nicht länger als vier bis acht Monate dauern. Dann soll geklärt sein, ob das Kind zur Familie zurückkehrt oder anderweitige Unterbringung sinnvoll. "Bei allem steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt", sagt Claudia Hungerbach.

Die Aufnahme eines Kindes in einer Krisensituation stelle hohe Anforderungen an die Bereitschaftspflegefamilie, sagt Hungerbach. Voraussetzung seien eine hohe Belastbarkeit des Familiensystems, die Motivation, ein Kind in einer Krise zu begleiten und zu unterstützen, Erfahrung im Umgang mit Kindern, Erziehungserfahrung und die Fähigkeit, das eigene Verhalten zu reflektieren.

Die Familienvertreter müssen mit anderen Personen und Institutionen wie Vormund, Kindergarten oder Ärzten kooperieren. Die Ursprungsfamilie muss als bedeutsamer Bestandteil im Leben des Kindes oder Jugendlichen akzeptiert werden. Die Finanzierung von Bereitschaftspflege wird durch das Jugendamt geregelt. Das Pflegegeld umfasst die Kosten für den Sachaufwand wie auch für die Pflege und Erziehung. Neben einem Pauschalbetrag werden einmalige Beihilfen und Zuschüsse gewährt, auch zur Alterssicherung und Unfallversicherung der Pflegepersonen.

Weitere Informationen gibt Claudia Hungerbach im Familienbüro unter Tel. 02195 6887977.

(RP)
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