Radevormwald Kurze Fahrt zur Apotheke wird für 30-Jährigen teuer

Radevormwald · Den einen Kilometer von zu Hause zur nächsten Apotheke und zurück wäre er besser zu Fuß gegangen - doch diese Einsicht kam einem 30-jährigen Radevormwalder zu spät.

Deshalb musste er sich nun vor dem Amtsgericht in Wipperfürth veranworten. Die Anklage legte ihm vorsätzliches Fahren ohne Führerschein zur Last. Der Mann war an einem späten Vormittag im März auf der Keilbecker Straße von der Polizei angehalten und kontrolliert worden. Dabei stellten die Beamten fest, dass er schon länger keinen Führerschein mehr hat. Der war ihm zum ersten Mal wegen einer Trunkenheitsfahrt abgenommen worden, damals allerdings nur für einen Monat, beim zweiten Mal im Herbst 2015 dann auf lange Zeit wegen seiner Neigung zur Rauschgiftsucht. "Bei diesen Vorbelastungen wussten Sie doch ganz genau, dass Sie auf keinen Fall ein Auto fahren dürfen", hielt der Richter dem Radevormwalder nun im Strafverfahren vor.

Der räumte die ihm zur Last gelegte Tat ein: "Ich sehe ein, dass ich's verbockt habe und bestraft werden muss", sagte er. Er habe aber sozusagen aus der Not heraus gehandelt, weil seine Lebensgefährtin krank gewesen sei und an dem Tag im März starke Schmerzen gehabt habe. "Da habe ich schnell noch das Medikament holen wollen, bevor die Apotheke Mittagspause macht und meine Freundin stundenlang die Schmerzen aushalten muss."

Zu Fuß wäre das allerdings zeitlich auch noch gut gegangen, denn es sind nur rund zehn Minuten hin und zurück zu laufen zwischen der Wohnung und der Apotheke. So oder so hätte der 30-Jährige nicht das Auto nehmen dürfen, hielt der Amtsrichter ihm vor: "Ohne Führerschein dürfen Sie nicht einmal ein paar Meter fahren, ohne dass das rechtliche Konsequenzen für Sie hat."

Das Urteil lautete: 500 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze zu zehn Euro). Für den Radevormwalder, der von Hartz IV lebt, ist das viel Geld. Dennoch sei die Strafe diesmal noch "moderat", gab ihm der Richter bei der Urteilsbegründung mit auf den Weg, denn: "Wenn sowas noch einmal vorkommt, ist nur eine Geldstrafe nicht mehr sehr wahrscheinlich bei Ihrer Vorgeschichte." Der 30-jährige Radevormwalder nahm das Urteil an, es ist damit rechtskräftig.

(bn)
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