Radevormwald Kreis: Stallpflicht für Geflügelhalter droht

Radevormwald · Während wegen der Sorge vor der Ausbreitung der Vogelgrippe in Nordrhein-Westfalen in 16 Städten und Kreisen Geflügel vorerst im Stall bleiben muss, ist der Oberbergische Kreis von dieser Stallpflicht noch nicht betroffen. Das NRW-Umweltministerium weist im Kreis keine Risikogebiete aus. "Zum jetzigen Zeitpunkt wird hier keine Stallpflicht angeordnet", teilte Kreissprecherin Iris Trespe auf Nachfrage unserer Redaktion mit.

Dennoch prüfe das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, ob "in geflügeldichten Regionen verstärkt Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet werden müssen". Zur Koordinierung hat das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises die Zahlen der im Kreisgebiet gehaltenen Geflügelbestände an das Landesamt übersandt. "Zum Thema Stallpflicht erreichen uns zahlreiche Anrufe besorgter Geflügelhalter", berichtet Trespe. Ihnen würde geraten, schon jetzt "Ausstallungsmöglichkeiten für Geflügel zu prüfen", die Fütterung der Tiere nur im Stall vorzunehmen sowie den Zugang zu den Geflügelhaltungen auf die unbedingt erforderlichen Personen zu beschränken. Geflügelhalter sollten sich demnach schon jetzt auf eine Stallpflicht einstellen. Der Eintrag des Virus durch Wildvögel in die oberbergische Geflügelhaltungen lasse sich nicht ausschließen, sagte Trespe. Das Risiko sei allerdings geringer als in den Risikogebieten beispielsweise am Niederrhein. Sie spielten im Vogelzug eine erhebliche Rolle, weil dort auch eine hohe Wassergeflügeldichte bestehe.

Die aktuelle Vogelgrippe-Epidemie in Form der hochansteckenden H5N8-Variante ist in Deutschland erstmals am 8. November bei verendeten Wasservögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Die Geflügelpest tritt seither in immer mehr Bundesländern auf. Der Erreger gilt als ungefährlich für Menschen, stellt aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel dar.

(tei.-/her)
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