Radevormwald Keine Gnade mehr für einen chronischen Betrüger - Gefängnis!

Radevormwald · Seit gut zehn Jahren versucht ein inzwischen 33 Jahre alter Radevormwalder, mit der immer gleichen kriminellen Masche seinen Lebensunterhalt aufzubessern: Übers Internet bietet er teure Mobiltelefone an, die er gar nicht besitzt, kassiert dafür das Geld von Kunden und schickt die zugesagte Ware dann nie ab.

Im Jahr 2007 war er erstmals wegen Internet-Betrugs verurteilt worden, fünf weitere Verurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafen auf Bewährung folgten, außerdem vier Wochen in Untersuchungshaft. Klüger gemacht hat das den Mann nicht - unverständlich, denn dumm ist der 33-Jährige, der gerade eine Ausbildung durchläuft und parallel dazu erfolgreich ein Studium absolviert, offensichtlich nicht. Dennoch musste er sich jetzt erneut wegen Internet-Betrugs vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten. Angeklagt waren insgesamt acht Fälle, wieder ging es um im Netz angebotene und dann nie gelieferte Smartphones. Demnach hatte der Mann gleich nach einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe im vorigen Herbst teure Handys, die er gar nicht hatte, über Verkaufsportale im Interview angeboten und dafür kassiert.

Das funktionierte nur, weil er seine Haftstrafe damals nicht hatte antreten müssen. Er war gegen das Wipperfürther Urteil in die Berufung gegangen - aus seiner Sicht erfolgreich: Das Landgericht entschied in zweiter Instanz im Frühjahr auf eine Bewährungsstrafe mit der Auflage, den bei früheren Taten angerichteten Schaden wieder gutzumachen. Das war dem inzwischen hoch verschuldeten Mann nicht möglich. Schon kurz darauf folgte der nächste Betrug nach derselben Methode. In weiteren Fällen steht der Erhebung der Anklage noch bevor.

Wie schon in den früheren Hauptverhandlungen legte der Rader auch diesmal ein umfassendes Geständnis ab. Er habe wieder übers Internet betrogen, um seine Schulden begleichen. Außerdem habe er angefangen zu spielen und bei Sportwetten Geld gesetzt, dabei aber nur verloren, so dass seine finanzielle Situation immer noch schlimmer geworden sei. Unter Tränen bat der 33-Jährige das Gericht, ihm noch einmal eine Chance zu geben. Seine Freundin sei schwanger und habe ihm gesagt, dass sie das Kind abtreiben lassen werde, wenn sie es allein aufziehen müsse, weil er im Gefängnis sitze.

"Diesen Schuh ziehe ich mir nicht an", stellte der Richter dazu eindeutig klar. Für eine erneute Bewährungsstrafe gebe es angesichts der einschlägigen Vorstrafen, die den Angeklagten in keiner Weise beeindruckt hätten, keinerlei Spielraum mehr. Das Gericht sehe auch keinen Anlass zu einer positiven Sozialprognose angesichts der hohen Verschuldung des Mannes. Das Urteil: Sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Außerdem drohen weitere Monate Haft im geschlossenen Vollzug, wenn die noch laufende Bewährung widerrufen wird. Dann dürfte der große Traum des Mannes von der beruflichen Karriere nach Ausbildung und abgeschlossenem Studium ausgeträumt sein. Er sehe seine Zukunft durchaus "rosig" hatte er noch zuvor in der Verhandlung gesagt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Radevormwalder kann dagegen erneut Rechtsmittel einlegen. Dann müsste ein weiteres Mal eine Kammer des Landgerichts im Berufungsverfahren über den Fall entscheiden.

(bn)
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