Radevormwald Hohe Auflagen für 18-Jährigen nach Fahrt mit 1,3 Promille

Radevormwald · Große Probleme mit seinem Arbeitgeber hat derzeit ein 18-jähriger Radevormwalder, der durch Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein verloren hat.

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Foto: dpa, Jens Büttner

Die Fahrerlaubnis war Bedingung bei der Einstellung zur Ausbildung, um Botenfahrten und Wege zum Einsatzort mit dem Firmenwagen absolvieren zu können. Am Amtsgericht Wipperfürth hoffte der Auszubildende auf ein mildes Urteil des Richters und darauf, seinen Führerschein bald wiederzubekommen.

Die Staatsanwaltschaft tat sich jedoch schwer. "Normalerweise sind neun Monate Entzug der Fahrerlaubnis bei Ersttätern angemessen", sagte die Staatsanwältin. Drei Monate ist der 18-Jährige bereits zu Fuß unterwegs, nachdem er Anfang Juni mit 1,3 Promille Alkohol im Blut von der Polizei angehalten wurde und ihm der Führerschein entzogen wurde.

"Ich bereute die Tat von Herzen", beteuerte der Angeklagte im Gerichtssaal. An diesem Tag im Juni hätte er den Autoschlüssel zu Hause abgegeben, "weil ich was trinken gehen wollten". Um vier Uhr nachts habe er jedoch im betrunkenen Zustand den Schlüssel genommen und sei mit dem Auto des Vaters gefahren. Weit kam er dabei nicht: Nur zirka 500 Meter vom elterlichen Haus in Radevormwald entfernt wurde er von der Polizei gestoppt und kontrolliert.

Die Jugendgerichtshilfe hatte den Fahranfänger bereits vorsorglich zu einem Verkehrserziehungskursus angemeldet. "Der Arbeitgeber macht Theater, wenn der Führerschein weg ist und es stehen noch zwei überbetriebliche Ausbildungen an, zu denen er das Auto braucht", ergriff die betreuende Sozialarbeiterin Partei für den Angeklagten. Der Richter überlegte lange, wie auf die Tat zu reagieren sei. "Grundsätzlich verstehe ich keinen Spaß bei Alkohol im Verkehr", betonte er. Dennoch stellte er das Verfahren nach Jugendgerichtsgesetz ein, verzichtete jedoch nicht auf einen Denkzettel für die Alkoholfahrt. So muss der Angeklagte als Auflage zur Einstellung noch bis Ende Oktober auf seine Fahrerlaubnis verzichten. Zudem muss er von seinem Ausbildungsgehalt innerhalb von fünf Monaten 1000 Euro an das Blaue Kreuz in Radevormwald zahlen und den bereits angemeldeten Verkehrserziehungskursus absolvieren. "Sowas wird bestimmt nicht mehr vorkommen", beteuerte der 18-Jährige nach dem Richterspruch noch einmal nachdrücklich.

(heka)
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