Radevormwald Haftstrafe auf Bewährung für Stalker

Radevormwald · Heute 51-Jähriger hatte über Wochen seine Ex-Freundin terrorisiert, die bis heute darunter leidet.

Bereits im Dezember des vergangenen Jahres wurde der Fall der Nachstellung am Wipperfürther Amtsgericht gegen einen heute 51-jährigen Radevormwalder verhandelt. Das Opfer, eine 51-Jährige aus Halver, sagte aus, von dem Mann mit Telefonanrufen, Beobachtungen und Bedrohungen regelrecht terrorisiert worden zu sein.

Ihr Leidensweg habe begonnen, als sie den Kontakt zu ihrem Bekannten abgebrochen hatte, nachdem bekannt war, dass dieser bereits wegen körperlicher Gewalt gegenüber Frauen mehr als zwei Jahre im Gefängnis gesessen hatte. Zwischen Dezember 2014 und Januar 2015 habe er sie und ihre beiden Töchtern daraufhin permanent belästig. Allein an einem Tag gingen 69 Anrufe mit unterdrückter Nummer ein. Mehrmals sei er mit seinem Auto vor das abgelegene Haus der Frauen gefahren und habe sie beobachtet. "Wir haben uns nur noch mit Messer und Pfefferspray aus dem Haus getraut", sagte die Frau als Zeugin aus. Auch an die einstweilige Verfügung, die besagt, dass sich der 51-Jährige der Frau nicht mehr nähern darf, soll er sich nicht gehalten haben. "Wir haben uns ständig beobachtet gefühlt, aber beweisen können wir das nicht", sagte die Halveranerin.

Ein Gutachter attestierte dem Radevormwalder bereits zur ersten Verhandlung im Dezember eine narzisstische Persönlichkeit. Seit seiner Haftentlassung im Februar 2014 steht er zudem unter Führungsaufsicht. "Die Persönlichkeitsproblematik konnte in der Haft nicht ausreichend aufgearbeitet werden. Er tut sich schwer, wieder Fuß zu fassen", sagte die ihm zugewiesene Führungsaufsichtsperson. Mit einem Rückfall müsse gerechnet werden.

Zu den Vorwürfen äußerte sich der Angeklagte, der ohne Anwalt zur zweiten Verhandlung erschienen war, nicht. Er räumte jedoch ein, sein Leben ändern zu wollen: "Ich habe Bewerbungen am Laufen, um dem Staat nicht weiter auf der Tasche zu liegen. Ich will ein neues Leben", beteuerte der 51-Jährige. Einen Job und einen geeigneten Therapeuten habe er jedoch bisher nicht gefunden.

Im Dezember vertagte das Gericht die Verhandlung, um ein zweites Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten einzuholen. Der Gutachter stellte fest: "Der Angeklagte ist emotional instabil. Allerdings ist er voll steuerungsfähig und somit auch voll schuldfähig." Helfen könne ihm jedoch nur eine langjährige tiefenpsychologische Therapie.

Für das Opfer war das erneute Zusammentreffen mit ihrem Ex-Bekannten im Gerichtssaal emotional stark belastend. "Wir kommen nicht zur Ruhe. Für mich gehört er hinter Schloss und Riegel", äußerte das Opfer mit zittriger Stimme.

Die verhängte Bewährungsstrafe beinhaltet auch weiterhin das Annäherungs- und absolute Kontaktverbot zu dem Opfer. "Ich bin da nicht sehr tolerant", warnte der Richter den Verurteilten eindringlich. Des Weiteren wurde die Bewährungszeit auf fünf Jahre festgesetzt, in der der Radevormwalder weiterhin unter Führungsaufsicht steht. Der 51-Jährige nahm das Urteil an.

(RP)
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