Radevormwald Gnade vor Recht für jungen Internet-Betrüger

Radevormwald · Wie ein raffinierter Betrüger, der seine Straftat mit krimineller Energie geplant hat, wirkte der junge Radevormwalder nicht, der sich jetzt vor dem Wipperfürther Amtsgericht zu verantworten hatte. Eher naiv und ein bisschen unbeholfen ging der 19-Jährige auf das ein, was die Anklage ihm vorwarf: Internet-Betrug, begangen im März des vorigen Jahres.

Damals hatte der Radevormwalder seine Xbox, also eine Spielkonsole, über Ebay versteigert. Ein Interessent bot ihm dafür 70 Euro an und überwies das Geld umgehend. Die Spielkonsole bekam er im Gegenzug aber nie zu sehen, denn der damals noch 18-Jährige schickte sie ihm entgegen der Absprache nicht zu. Auch die 70 Euro erstattete er nicht zurück. Warum nicht, wurde in der Verhandlung nicht so richtig klar ersichtlich. "Das stimmt aber alles so", gestand der junge Radevormwalder nach Verlesung der Anklageschrift kleinlaut ein. "Ich habe eben damals Geld gebraucht", ergänzte er auf die Nachfrage des Richters zu den Gründen dieses Betrugs.

Geldmangel scheint allerdings ein Dauerproblem des jungen Mannes zu sein, der nach dem Besuch einer Förderschule keine Ausbildung gefunden hatte. Inzwischen ist er bei einem Gebäudereinigungs-Unternehmen geringfügig beschäftigt. Dort verdient er rund 450 Euro im Monat, von denen er eigenen Angaben zufolge 180 Euro seiner Mutter, in deren Wohnung er lebt, als Miete gibt. Den Rest - und manchmal eben auch mehr - brauche er für Zigaretten, zum Ausgehen und für eigene Einkäufe, sagte er aus. Im Laufe der Zeit haben sich Schulden angesammelt.

Inzwischen hat der 19-Jährige über die Jugendgerichtshilfe Kontakt zu einer Schuldnerberatungsstelle aufgenommen, um seine finanziellen Angelegenheiten mit professioneller Hilfe wieder in Ordnung zu bringen. Um eine Vollzeitstelle bemüht er sich über das Jobcenter. Eine Vertreterin der Radevormwalder Jugendgerichtshilfe, die mit im Gerichtssaal saß, sieht den jungen Mann vor diesem Hintergrund auf einem guten Weg.

Das war schließlich ausschlaggebend dafür, dass der Richter nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt letztlich noch einmal Gnade vor Recht ergehen ließ: Er stellte das Verfahren gegen den bislang nicht vorbestraften 19-Jährigen ein.

Der muss nun den Schaden wieder gut machen, also die 70 Euro für die Xbox zurückzahlen, und überdies fünf weitere Monate lang Kontakt zur Jugendgerichtshilfe halten. Sie soll dafür sorgen, dass der Gelegenheitsarbeiter weitere Termine, unter anderem bei der Schuldnerberatung und beim Jobcenter, wahrnimmt und darüber letztlich sein Leben in geordnete Bahnen kommt.

(bn)
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