Marcus Strunk Gesetzesänderung zum Brillenkauf verwirrt

Radevormwald · Erst ab einer bestimmten Dioptrienzahl bekommen Brillen- oder Kontaktlinsenträger wieder teilweise die Kosten von den Kassen erstattet.

Marcus Strunk: Gesetzesänderung zum Brillenkauf verwirrt
Foto: Moll Jürgen

radevormwald Gut gemeint, aber nicht gut gemacht - so könnte das Motto einer Gesetzesänderung zum Brillenkauf lauten. Denn seit dem Frühjahr übernehmen Krankenkassen wieder teilweise die Kosten für Sehhilfen. Doch für die Mehrheit der Brillen- und Kontaktlinsenträger, um genauer zu sein für 97 Prozent, ändert sich nichts. Augenoptiker Marcus Strunk muss immer wieder Kunden enttäuschen, die eben keinen Zuschuss bekommen. Er kennt die Details und sieht die neue Regelung kritisch.

Herr Strunk, sorgen Sie mal für den richtigen Durchblick. Wer bekommt wann und wie einen Zuschuss?

Strunk Mit einem Zuschuss dürfen nach dem neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) nur Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien rechnen - wohlgemerkt nur für Brillengläser oder Kontaktlinsen. Die Krankenkassen zahlen aber grundsätzlich nicht für die Fassung.

Gibt es weitere Zielgruppen, die mit einer Unterstützung ihrer Kasse rechnen können?

Strunk Wer an einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) von mehr als vier Dioptrien, einer schweren Sehbeeinträchtigung oder gar Blindheit der Stufe 1 auf beiden Augen leidet, erhält ebenfalls eine Zuzahlung.

Gibt es Sonderregelungen für Kinder und Jugendliche?

Strunk Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die bisherige Regelung. Hier werden weiter Zuschüsse entsprechend der Festbeträge von den Krankenkassen bezahlt.

Das klingt irgendwie nach einer Mogelpackung, oder?

Strunk Nach aktuellen Schätzungen des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) dürfen nur etwa drei Prozent der 41,2 Millionen fehlsichtigen Deutschen überhaupt mit einem Zuschuss rechnen. Wie hoch dieser am Ende tatsächlich ausfällt, ist ebenfalls noch nicht geklärt. Bis Ende 2018 gelten noch die alten Festbeträge, die mitunter lediglich einen Zuschuss von zehn Euro pro Brillenglas vorsehen. Damit ist das Gesetz eigentlich in der Tat eine Mogelpackung. Viele Brillen- und Kontaktlinsenträger werden zudem unnötig verunsichert.

Was gibt es sonst noch für Ärger?

Strunk Nach einer geplanten Hilfsmittelrichtlinie sollen Anspruchsberechtigte beim Brillenkauf künftig ein augenärztliches Rezept vorweisen, auch wenn die Krankenkasse bereits zuvor einen Zuschuss gewährt hat, also eine sogenannte Folgeverordnung vorliegt. Wartezeiten von mehreren Monaten auf einen solchen Termin sind keine Seltenheit. Auch für den Präsidenten des ZVA, Thomas Truckenbrod, sind diese langen Wartezeiten unzumutbar. Die Sehhilfenversorgung werde dadurch komplizierter und erfordert bei allen Beteiligten mehr Aufwand. Das sei nicht im Sinne der Verbraucher.

Wie lief das Verfahren denn bisher?

Strunk Bisher konnten Fehlsichtige Veränderungen ihrer Sehfähigkeit einfach durch den Augenoptiker ihres Vertrauens prüfen lassen. Die Brillen- und Kontaktlinsen-Versorgung ist ihre Aufgabe. Sie sind dafür ausgebildet, alle dafür erforderlichen Untersuchungen vorzunehmen und verfügen über alle technischen und handwerklichen Voraussetzungen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen möchten vor diesem Hintergrund weiter an der ursprünglichen Regelung festhalten.

Wann tritt die neue Regelung in Kraft?

Strunk Die neue Hilfsmittelrichtlinie soll Ende September in Kraft treten. Bis dahin hat das Bundesministerium für Gesundheit jedoch noch Zeit, diese zu prüfen und zu beanstanden. Wie letztendlich entschieden wird, bleibt abzuwarten. Nicht abwarten sollten Verbraucher, die jetzt eine Brille oder Kontaktlinsen brauchen. Denn wie gesagt: Für die große Mehrheit der Fehlsichtigen greift die Gesetzesänderung nicht. Die meisten Brillen- und Kontaktlinsenträger können einfach weiterhin unbeirrt den Augenoptiker ihres Vertrauens aufsuchen.

Und wenn ich anspruchsberechtigt bin, wie läuft das dann?

Strunk Noch ganz schwierig, denn wir wissen noch gar nicht, wie hoch der Anteil der Kassen ist. Da werden dann Kostenvoranschläge erstellt, ohne zu wissen, was sie bringen. Das Gesetz ist einfach nicht gut vorbereitet und hätte intensiver in den zuständigen Gremien diskutiert werden müssen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort