Radevormwald Gericht verurteilt Selbstjustiz und Sachbeschädigung

Radevormwald · Auf frischer Tat ertappen ließ sich eine 53-jährige Radevormwalderin beim mutwilligen Zerkratzen eines Autos. Das Gericht verurteilte die Frau für die Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 800 Euro, hieß aber gleichzeitig die Selbstjustiz des Autobesitzers nicht für gut, bei der es zu massiven Beleidigungen und Handgreiflichkeiten gekommen war.

Im Februar vergangenen Jahres wurde der Lack mehrerer Autos, die vor einer Firma im Gewerbegebiet Mermbach parkten, zerkratzt. Einer der Geschädigten beschloss daraufhin, sich nach der Spätschicht auf der Rückbank seines Wagens auf die Lauer zu legen. Mit dabei war seine Ehefrau. "Ich habe nicht daran geglaubt, dass der Täter das noch einmal macht", sagte die Ehefrau als Zeugin vor Gericht aus. Doch es sollte anders kommen. "Ich sah im Seitenspiegel eine Frau mit Hund und mit ausgeklapptem Autoschlüssel kommen. Dann hörten wir ein Kratzgeräusch von Metall auf Metall", berichtete der Geschädigte vor Gericht. Daraufhin habe er die Alarmanlage seines Wagens eingeschaltet, das Auto verlassen und die Täterin festgehalten, um sie an der Flucht zu hindern. "Sie hat sich gewehrt, losgerissen, auf meine Frau gestürzt und sie im Gesicht gekratzt. Ich habe sie auf den Boden gedrückt. Sie hat geschrien, dass es ganz Rade hört", schilderte der Autobesitzer den Vorfall.

Ein Arbeitskollege, der den Tumult vor der Firma bemerkte, verständigte die Polizei. Zu Hilfe kamen auch zwei Hundebesitzer, die jedoch den Anschein hatten, dass die Spaziergängerin angegriffen wurde und Hilfe benötigte. "Ich habe die Anklageschrift erst gar nicht verstanden", sagte der Rentner im Zeugenstand aus.

Die Angeklagte fühlte sich als Opfer. "Ich war auf der abendlichen Hunderunde, als zwei Leute aus dem Auto sprangen und mich völlig grundlos angriffen", schilderte sie weinerlich. Ihr Verteidiger legte ärztliche Atteste über die entstandenen Verletzungen vor, wie Gesichts- und Schädelprellungen, einen Kniegelenkerguss und eine Kreuzbandzerrung.

Da sich die Verhandlung jedoch nur auf die Sachbeschädigung bezog, hatte das Gericht keine Zweifel: "Die Angeklagte ist zwar nicht geständig, jedoch durch die sehr detaillierten Angaben der Zeugen überführt", sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Der Verteidiger hingegen beantragte einen Freispruch für seine Mandantin. Bei dem Geschädigten hätte lediglich ein Interesse bestanden, einen Täter zu finden, um seine Schadensansprüche von 1600 Euro geltend machen zu können. Da die Versicherung den Schaden jedoch bereits übernommen hatte, wertete der Richter diese Argumentation als Unterstellung. Er verurteilte die 53-Jährige zu 20 Tagessätzen à 40 Euro.

"Es gibt keinen Grund an der Schuld der Angeklagten zu zweifeln. Jedoch missbilligt das Gericht die reine Selbstjustiz in jeglicher Form", betonte der Richter am Ende der Verhandlung deutlich.

(heka)
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