Radevormwald Führerschein dem Richter übergeben

Radevormwald · Späte Einsicht zeigte ein 48-jähriger Radevormwalder, der im vergangenen Jahr zweimal beim Autofahren unter Drogen und ohne Führerschein erwischt wurde. Erst bei der Verhandlung gegen ihn am Amtsgericht in Wipperfürth händigte der Mann dem Richter seine Fahrerlaubnis aus. "Ich habe einen Fehler gemacht, wusste aber nicht, dass ich nicht fahren durfte", sagte der sehr nervös wirkende Angeklagte vor Gericht aus. Bereits vor drei Jahren erhielt der Radevormwalder den Bescheid, dass ihm seine Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Canabis entzogen wird.

In dem Schreiben wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nicht zum Führen von Fahrzeugen berechtigt ist, auch wenn der Führerschein bisher nicht eingezogen wurde. Auf der Rückseite des Entziehungsbescheides hatte der 48-Jährige handschriftlich seinen Einspruch verfasst. Die Klage wurde jedoch abgewiesen.

"Der Angeklagte hat sich damit sein eigenes Geständnis gebastelt", sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der für das vorsätzliche Fahren ohne Führerschein in zwei Fällen eine Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen forderte. Auch der Richter glaubte nicht daran, dass der Angeklagte vom Führerscheinentzug nichts gewusst haben will.

Die Anwältin des Angeklagten führte die späte Einsicht ihres Mandanten auf den früheren Drogenkonsum zurück. "Es gab Wahrnehmungsprobleme wegen des Drogenkonsums. Er hat bereits mehrere Therapien gemacht und jetzt auch endgültig begriffen, dass er nicht mehr fahren darf", verteidigte sie den Angeklagten.

Der Richter blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Hartz-IV-Empfänger zu einer Gesamtstrafe von 60 Tagessätzen zu je 13 Euro, somit zu 780 Euro Geldstrafe und einer Führerscheinsperre von sechs Monaten. Zugunsten des Angeklagten wertete der Richter das bisher leere Vorstrafenregister.

(heka)
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