Radevormwald Freisprüche im Prozess um wüste Schlägerei an Mozartstraße

Radevormwald · Zwei Männer mussten sich vor dem Wipperfürther Amtsgericht verantworten: Ein 20-Jähriger hatte sein Auto nicht korrekt geparkt.

Im Zweifel für den Angeklagten: Nach diesem juristischen Grundsatz entschied der Strafrichter auf Freispruch für zwei junge Männer aus Rade, die sich nach einer wüsten Schlägerei aus nichtigem Anlass vor dem Amtsgericht in Wipperfürth zu verantworten hatten. Die Anklage warf dem 20-Jährigen und seinem 18-jährigen Freund gemeinschaftlich begangene schwere Körperverletzung vor. Das Strafverfahren gegen einen 18-jährigen Freund, der zunächst mit angeklagt worden war, war bereits zuvor abgetrennt worden. Auch ihn hatte der Richter freigesprochen.

An einem Abend im September 2015 waren die drei jungen Männer an der Tür eines Mehrfamilienhauses an der Mozartstraße einem 30-jährigen Mitbewohner begegnet. Es kam zum Streit. Der läppische Auslöser: Der 20-Jährige hatte sein Auto auf der Straße vorm Haus nicht ganz korrekt geparkt. Der 30-Jährige fühlte sich bei der Einfahrt in seine Garage behindert. Er versetzte dem Jüngeren eine Kopfnuss, der schlug mit der Faust zu. Der 30-Jährige lief zu seinem Auto, um einen Schlagstock zu holen. Die Situation eskalierte im Gerangel um den Stock. Entscheidend für die spätere Anklage: Irgendwann ging der 30-Jährige zu Boden. Bei der Polizei und nun als Nebenkläger im Prozess sagte er aus, dass die jungen Männer auch noch auf ihn eingeschlagen und eingetreten hätten, als er bereits wehrlos am Boden lag.

Das bestritten die Angeklagten. Ihre Version: Die Verletzungen habe sich der 30-Jährige zugezogen, als er im Kampf um den Schlagstock auf den Bordstein gestürzt sei. Ob sie wirklich daher rührten oder doch von weiteren Tritten und Schlägen verursacht worden waren, sollte über das Gutachten eines Rechtsmediziners geklärt werden, das die Vertreterin der Nebenklage per Beweisantrag gefordert hatte.

Am dritten Verhandlungstag wurde der Sachverständige gehört. Klarheit über das, was an dem Abend geschehen war, brachte sein Gutachten nicht. Kernaussage: Die Verletzungen des 30-Jährigen, die nach der Schlägerei im Krankenhaus attestiert worden waren, können sowohl von Schlägen als auch von einem Sturz verursacht worden sein. Dass er, wie im Prozess behauptet, mehrfach auf dem Boden liegend das Bewusstsein verloren habe, sei aus den Unterlagen des Krankenhauses nicht erkennbar. Auch der "Body-Check" dort habe keine Verletzungen am Körper des 30-Jährigen ergeben, die er eigenen Angaben zufolge erlitten hatte. Am Ende stand weiter Aussage gegen Aussage. Auch unter Verweis auf das Gutachten des Rechtsmediziners plädierte der Staatsanwalt deshalb, ebenso wie die Verteidiger der beiden nicht vorbestraften jungen Männer, auf Freispruch.

Dem folgte der Richter entgegen dem Antrag der Nebenklage auf Verurteilung. Er begründete das mit Widersprüchen in den Aussagen des 30-Jährigen, der zu Beginn der Auseinandersetzung Hauptaggressor gewesen sei. Mit der Kopfnuss habe er die Schlägerei eröffnet und mit dem Holen des Schlagstocks zur Eskalation gebracht. Fazit des Richters "Die Zweifel an einer Schuld der Angeklagten überwiegen."

(bn)
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