Radevormwald Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch schicken

Radevormwald · Das auch für Radevormwald zuständige Finanzamt in Wipperfürth hat eine wichtige Information für alle Existenzgründer: Sie können ab sofort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eines Einzelunternehmens dem Finanzamt online übermitteln.

"Der Vordruck steht im ElsterOnline-Portal zur Verfügung und kann von dort aus umgehend elektronisch an das Finanzamt übersandt werden", teilt Frank Ritgen, Leiter des Finanzamts Wipperfürth, mit. Hierfür ist eine vorherige Registrierung unter www.elsteronline.de erforderlich.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gehört zu den ersten Schritten einer Existenzgründung. Wer eine gewerbliche Tätigkeit anmeldet, bekommt diesen Fragebogen automatisch entweder direkt bei der Anmeldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausgehändigt oder anschließend vom zuständigen Finanzamt übersandt. Ist die Tätigkeit freiberuflich, muss der Neugründer den Kontakt mit dem Finanzamt selbst aufnehmen. Das Finanzamt teilt daraufhin eine Steuernummer mit und legt anhand der Angaben im Fragebogen fest, welche Steuererklärungen künftig abzugeben oder ob Vorauszahlungen zu leisten sind.

Die Steuernummer benötigt der Gründer unter anderem für die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung. "Wer die Erteilung der Steuernummer beschleunigen möchte, kann die Unterlagen auch unaufgefordert direkt an sein zuständiges Finanzamt schicken", sagt Ritgen. Voraussetzung für die nun mögliche Online-Übermittlung des ausgefüllten Fragebogens des Einzelunternehmers ist ein elektronisches Zertifikat. Dieses erhalten die Neugründer wie alle anderen Steuerbürger auch durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal.

Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann deshalb bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. "Das Verfahren ermöglicht dem Steuerpflichtigen die sichere Übermittlung seiner sensiblen Steuerdaten an die Finanzverwaltung. Wer als Unternehmer und Arbeitgeber zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen verpflichtet ist, benötigt dieses Zertifikat ohnehin", erläutert Ritgen.

Seit 1. Januar 2013 müssen alle Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen mit dem elektronischen Zertifikat übermittelt werden.

Weitere Informationen und Einzelheiten zum Thema Existenzgründung finden Interessierte im Internet unter www.finanzamt-xx.de und der Broschüre "Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer".

(rue)
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