Radevormwald Falschaussage bei der Polizei und Auflagen des Gerichtes nicht erfüllt

Radevormwald · Erst im Juli stand ein 40-jähriger Radevormwalder wegen Hausfriedensbruch und falscher Verdächtigung vor dem Strafrichter am Wipperfürther Amtsgericht. Angezeigt worden war er im November 2013 von der Mitarbeiterin des Jobcenters an der Carl-Diem-Straße, nachdem er sich dort sehr aggressiv verhalten haben soll. Da der genaue Tathergang in der Verhandlung nicht eindeutig geklärt werden konnte, wurde das Verfahren vorläufig mit der Auflage von 100 abzuleistenden Sozialstunden eingestellt. Nur vier der auferlegten 100 Stunden absolvierte der Radevormwalder tatsächlich. Daher wurde er vom Richter jetzt erneut zur Verhandlung geladen. "Für mich ist es ein Rätsel, warum Sie erst der Einstellung zustimmen und dann die Auflage nicht erfüllen", tadelte der Richter. Der Angeklagte gab sich selbstsicher: "Ich bin mir keiner Schuld bewusst", konterte dieser. Er habe keinen Hausfriedensbruch begangen. Zwar habe er das Gebäude erst nach mehrmaliger Aufforderung verlassen, danach habe er es aber nicht mehr betreten.

Im Raum stand dennoch der Vorwurf der Falschaussage. Denn vor der herbeigerufenen Polizei hatte der Jobcenter-Kunde angegeben, von der Mitarbeiterin verletzt worden zu sein. Sie hätte ihn aus dem Zimmer gedrängt und seinen Arm in der Tür eingeklemmt. Verletzungen waren jedoch nicht zu erkennen. Diese Aussage revidiert der Angeklagte schon in der ersten Verhandlung im Juli, wie auch jetzt bei der zweiten Verhandlung. "Es gab keinen Körperkontakt. Mich hat nur die Türklinke beim Zuwerfen der Tür am Arm getroffen", sagte der 40-Jährige aus. Das wiederum rief Unverständnis beim Strafrichter hervor. "Warum haben Sie dann Strafanzeige gegen die Mitarbeiterin gestellt? Salopp gesagt, war Ihre Aussage bei der Polizei gelogen", sagte der Richter.

Da sich der Angeklagte dennoch im Recht fühlte und auch in keiner Weise signalisierte, die auferlegten Sozialstunden zu erfüllen, sah der Richter keine Chance, den Fall zum Abschluss zu bringen. Das Gericht beraumte nun einen neuen Termin an. In einer dritten Verhandlung sollen dann neben dem Angeklagten die betroffene Mitarbeiterin des Jobcenters wie auch die beteiligten Polizeibeamten als Zeugen vor dem Amtsgericht vernommen werden.

(heka)
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