Radevormwald Entschädigung nach Durchsuchung

Radevormwald · Freispruch für22-jähriges Opfer einer "eigenmächtigen Facebook-Recherche".

Mit einem Freispruch endete vor dem Amtsgericht in Wipperfürth das Verfahren gegen einen 22 Jahre alten Radevormwalder. Angeklagt war der Student wegen Raubes und Körperverletzung. Als er den Gerichtssaal verließ, schien klar, dass er nicht Täter war. Eher selbst ein Opfer, konkret das Opfer einer "eigenmächtigen Facebook-Recherche", wie der Richter es nannte, und "schlechter polizeilicher Ermittlungsarbeit", die der Staatsanwalt rügte.

Die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat liegt zwei Jahre zurück. In einer Nacht im August 2014 war eine Gruppe von fünf jungen Leuten auf der Alte Landstraße unterwegs. Sie kamen von einem Fußballspiel in Dortmund und waren bestens gelaunt, denn "ihre" Mannschaft, Bayer Leverkusen, hatte das Spiel gegen den BVB gewonnen. Das Grüppchen feierte mit Tänzen und Gesängen, als eine andere Gruppe auf sie zukam. Einer forderte die Herausgabe eines Bayer-Leverkusen-Seiden-Fanschals.

Schließlich wurde ihm der Schal gewaltsam abgenommen, einen Schlag auf den Kopf setzte es dazu. Später beschuldigten der rechtmäßige Eigentümer des Schals und seine Freunde den nun Angeklagten, der Angreifer gewesen zu sein. An den Grund konnten sie sich nun vor Gericht nicht mehr genau erinnern.

Irgendwann sei ihnen mal der Name des Studenten genannt worden, in Facebook hätten sie ihn gesucht und auch Bilder gefunden. "Der sah dem Täter ähnlich", waren sich die Belastungszeugen einig. Konkret identifizieren konnte aber keiner von ihnen den Angeklagten als den Täter. Die Statur sei die gleiche gewesen, an das Gesicht könne man sich nicht erinnern. Die früheren Aussagen bei der Polizei hatten anders geklungen.

Da waren sich die Fußballs-Fans noch sicher, den Täter erkannt zu haben. Er sei er in der fraglichen Nacht nicht auf der Alte Landstraße gewesen, sagte der Angeklagte. Er habe einen Freund besucht und auf dem Heimweg zu Fuß durch einen ganz anderen Stadtteil einem Bekannten begegnet, der gerade seinen Hund ausführte. Er habe später zu Hause länger mit seinem Vater gesprochen - genau zu dem Zeitpunkt, als sich einige Kilometer entfernt der Schal-Raub abgespielt hatte. Der Freund, der Bekannte und der Vater bestätigten das als Zeugen. Der Vater wurde zum ersten Mal gehört: Er habe schon bei der Polizei aussagen wollen, die Beamten hätten es aber abgelehnt, seine Aussage aufzunehmen. Ihm glaube als Vater des Beschuldigten ohnehin niemand, sei ihm dazu erklärt worden.

Staatsanwalt und Richter quittierten das mit Kopfschütteln. Der Vertreter der Anklage wurde deutlicher: Hätte die Polizei im Vorfeld gründlicher ermittelt, wäre es wohl nie zu der Anklage gegen den Studenten gekommen, ließ er durchblicken. Zumal auch kein Motiv ersichtlich war: Der junge Mann hat mit Fußball nichts am Hut.

Der Freispruch war die logische Konsequenz. Die Kosten, ausgelöst durch die merkwürdige Facebook-Recherche, trägt der Staat, also der Steuerzahler. Er muss auch für die Entschädigungszahlung aufkommen, die der Richter auf Antrag von Staatsanwalt und Verteidiger dem Studenten nach einer Hausdurchsuchung zubilligte. Dabei war nichts gefunden worden.

(RP)
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