Radevormwald Endgültig kein Erstwohnsitz in Kräwinkel

Radevormwald · Nach schriftlicher Information durch das zuständige Landesministerium wird die Stadt jetzt Ordnungsverfügungen erlassen. Gleichzeitig unterbreitet die Stadt das Angebot einer sozialverträglichen Regelung für die Bewohner.

 Im Bereich des Freizeitgebietes Kräwinkel ist Dauerwohnen nicht erlaubt. Das hat das zuständige Ministerium bestätigt. Für einige Bewohner können jetzt sozialverträgliche Regelungen gefunden werden.

Im Bereich des Freizeitgebietes Kräwinkel ist Dauerwohnen nicht erlaubt. Das hat das zuständige Ministerium bestätigt. Für einige Bewohner können jetzt sozialverträgliche Regelungen gefunden werden.

Foto: hans Dörner (Archiv)

Seit Jahren, zum Teil seit Jahrzehnten, schwelt der Streit um Erst- oder nur Zweitwohnsitz im Freizeitgebiet Kräwinkel. Jetzt gibt es eine von der Stadt in Düsseldorf beim zuständigen Ministerium angeforderte Regelung: Dauerwohnen mit Erstwohnsitz ist dort nicht erlaubt. "Wir haben die schriftliche Ausfertigung jetzt erhalten", sagt Jörn Ferner, Amtsleiter der Bauaufsicht in Radevormwald und seit dem vergangenen Jahr mit dem Thema beschäftigt und um eine Regelung bemüht.

Über die Möglichkeit von Erst- und Zweiwohnsitz im Freizeitgebiet Kräwinkel gibt es seit Jahren Streit. Vor etwa zehn Jahren und später noch einmal hatte Düsseldorf der Stadt signalisiert, dass das Gebiet dauerhaft als Freizeitfläche an der Wupper-Talsperre ausgewiesen ist. Bewohner hatten ihrerseits darauf gepocht, dass ihnen die Stadt ein Wohnrecht zum Teil stillschweigend oder auch mündlich zugestanden habe. Hausverkäufer seien viele Jahre von einem Gewohnheitsrecht ausgegangen. Die Stadt argumentierte, dass es bekannt sei, dass nur ein Zweitwohnsitz möglich ist.

Die neuerliche Begründung aus Düsseldorf geht ebenfalls dahin, dass planungsrechtlich in dem Freizeitgebiet kein Erstwohnsitz möglich ist. Die Einrichtung eines Wohngebietes scheitere an der überregionalen Planung. So hatte dies auch ein Richter vor dem Oberverwaltungsgericht Köln angedeutet. Anwohner hatten daraufhin ihre Klagen gegen den Bebauungsplan zurückgezogen. Die Stadt hat gestern in der Amtsleiterrunde unter der Leitung von Bürgermeister Johannes Mans eine sozialverträgliche Lösung abgesprochen, die laut Jörn Ferner auch vom Ministerium mitgetragen wird. Demnach gibt es eine Regelung für Hauseigentümer und eine für Mieter.

Die Hauseigentümer erwartet eine Ordnungsverfügung der Stadt, in der ihnen die Illegalität dauerhaften Wohnens (Erstwohnsitz) bescheinigt wird. Gleichzeitig wird bei Anerkennung dieser Verfügung ein abgestuftes sozialverträgliches Angebot unterbreitet. Die Stadt verzichtet für bestimmte Zeiträume auf die Vollstreckung und setzt diese aus. "Selbstverständlich steht es jedem Empfänger der Verfügung frei, Widerspruch einzulegen oder zu klagen", sagt Ferner. Die Gründe der Stadt für ihr Angebot sind im Prinzip der Verhältnismäßigkeit begründet, weil diese Personen dort ihren Lebensmittelpunkt haben.

Personen, die seit mehr als 20 Jahren ihren Wohnsitz in Kräwinkel haben, können davon ausgehen, dass sie, solange sie leben, nicht mit einer Vollstreckung rechnen müssen. Das betrifft etwa 20 Personen. Bei denjenigen, die dort seit zehn bis 20 Jahren wohnen (20 Bewohner), soll die Frist bei zehn Jahren liegen und bei fünf bis zehn Jahren bei fünf Jahren (fünf Personen). Wer noch keine fünf Jahre dort wohnt (20 Kräwinkler), kann mit zwei Jahren Vollstreckungsaufschub rechnen.

Post von der Stadt werden auch etwa 20 Mieter erhalten, die dort von einem der Eigentümer eine Wohnung übernommen haben. "Da gelten ganz andere Fristen", sagt Jörn Ferner, weil keine Eigentumsrechte geltend gemacht werden können. 24 Monate beträgt die Frist, den Erstwohnsitz und damit das Dauerwohnen aufzugeben. Die Mieter werden juristisch als sogenannte Störer behandelt. "Es wird für sie nur möglich sein - begrenzt mit einem Zweitwohnsitzrecht - dort zu leben", sagt der Leiter der Bauaufsicht.

Die Bewohner werden in den nächsten Tagen zu einer Veranstaltung mit Vertretern der Stadt eingeladen.

(RP)
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