Radevormwald Bewährung für Einbruchsversuch bei Nachbarin

Radevormwald · Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung erhielt jetzt ein 32-jähriger Radevormwalder am Wipperfürther Amtsgericht für einen versuchten Wohnungseinbruch.

Anfang März hatte er sich um 1 Uhr an der Wohnungstür einer älteren Nachbarin zu schaffen gemacht. Zwei weitere Nachbarn hatten den Mann bei dem Einbruchsversuch gestört und ihn erkannt. Das bestätigten sie als Zeugen vor Gericht. "Ich lag im Bett und hörte zehn Minuten lang ein lautes Knarren", sagte eine Nachbarin aus. Sie habe daraufhin ihren Mann geweckt, das Rollo hochgezogen und sei mit der Taschenlampe zum Treppenaufgang gegangen. "Da haben wir ihn an der Tür stehen sehen und mit ihm gesprochen. Er hatte Handschuhe an", sagte die Zeugin aus und deutete auf den Angeklagten. Vor dem Gespräch hätte er etwas aus der Hand gelegt. Ob das ein Einbruchswerkzeug war, konnte die Zeugin nicht sehen. "Aber es war hell genug, um ihn zu erkennen, denn unser Hof ist nachts beleuchtet", sagte die 51-Jährige.

Eine ähnliche Aussage machte ein weiterer Nachbar. Er hatte ebenfalls Geräusche gehört und im Treppenaufgang nachgesehen. Dabei habe er den Angeklagten aufgrund seiner auffälligen Statur erkannt. "Er ist dann durch das Fenster zurück in die Wohnung seiner Mutter gestiegen", fügte der 28-jährige Zeuge hinzu.

Die von der 51-jährigen Nachbarin verständigte Polizei fand Beschädigungen und Hebelspuren an der Tür der Geschädigten sowie Utensilien zum Drogengebrauch in der Wohnung, in der der Beschuldigte lebte. Den Drogenkonsum leugnete der Angeklagte nicht: "Ich kämpfe, damit ich davon wegkomme", gab er an. Eine stationäre Therapie habe er jedoch abgebrochen. Der Radevormwalder ist der Justiz bekannt. In der Vergangenheit erhielt er drei Verurteilungen, die jüngste im Jahr 2014 wegen eines schweren Diebstahls. Der Staatsanwalt sah den Angeklagten als überführt an. "Ich bin überzeugt, dass sich die Tat so zugetragen hat. Die Zeugenaussagen haben den Angeklagten überführt", sagte er und forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Selbst der Verteidiger des Radevormwalders schloss sich dem an: "Eventuell hat mein Mandant selbst nur nachgesehen, weil er Geräusche gehört hat. Sollte es dennoch zu einer Verurteilung kommen, halte ich das Strafmaß für realistisch", sagte der Anwalt.

Der Richter schloss sich in seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Dem Verurteilten wird jetzt ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Zudem muss der 32-Jährige 1000 Euro in Raten an die Staatskasse zahlen. "Da die vorherige Geldstrafe nichts bewirkt hat, erhalten Sie eine Bewährungsstrafe und einen Bewährungshelfer, bis Sie wieder richtig Fuß gefasst haben", begründete der Richter das Urteil.

(heka)
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