Radevormwald Betrunkener Mann beleidigt Rentner

Radevormwald · Ein Richter am Amtsgericht Wipperfürth entscheidet in seinem Urteil auf Therapie statt Haftstrafe.

Respektlosigkeit im Umgang mit anderen Menschen ist längst zum Alltag geworden. Dass sich nach dem Gesetz strafbar macht, wer einen anderen anpöbelt und beleidigt, dürfte aber den wenigsten bewusst sein.

Wissen müssen hätte das allerdings ein 35 Jahre alter Remscheider. Denn der Mann, der sich jetzt vor dem Amtsgericht in Wipperfürth wegen einer Beleidigung zu verantworten hatte, ist genau deswegen schon mehrfach einschlägig vorbestraft. Immer war er betrunken gewesen, wenn er scheinbar grundlos ausrastete.

So war's auch an einem Tag im August dieses Jahres. Schon am frühen Morgen hatte der 35-jährige arbeitslose Mann zu trinken begonnen. Am frühen Nachmittag machte er sich dann auf den Weg zu einem Discounter in der Radevormwalder Innenstadt, weil ihm zu Hause der Alkohol ausgegangen war. An der Kasse konnte es ihm nicht schnell genug gehen: Er bat einen älteren Herrn, der gerade gemeinsam mit seiner Frau seine Einkäufe aufs Band legte, vorgelassen zu werden. Doch der 82-Jährige lehnte das ab. Die Folge: Der jüngere Mann beschimpfte den Rentner als "Nazi-Schwein".

"Ich weiß selbst nicht, warum ich das gesagt habe, und es tut mir sehr leid", sagte der 35-Jährige nun als Angeklagter vor dem Amtsgericht aus. Er sei wieder einmal schwer betrunken gewesen - "und dann werde ich zu einem anderen Menschen". Tatsächlich hatte der Mann an dem Tag im August etwa 1,5 Promille im Blut gehabt, wie ein von der Polizei veranlasster Alkoholtest ergab.

Für einen gesunden Menschen ist das eine hohe Alkoholkonzentration, für den 35-Jährigen aber nicht unbedingt. Nach eigenen Angaben ist er seit seinem 16. Lebensjahr alkoholkrank. Das hat den Teilezurichter schon vor Jahren seinen Arbeitsplatz gekostet und die Beziehung zur Mutter seiner kleinen Tochter zerstört.

Wegen Beleidigungen und Körperverletzung wurde er insgesamt zehn Mal verurteilt, bezahlte Geldstrafen und ging in Haft. Stationäre Therapien zur Behandlung seines Alkoholismus', die ihm vom Gericht auferlegt wurden, musste er abbrechen, weil er noch in der Therapie rückfällig wurde.

"Ich weiß, dass ich mein Leben von Grund auf ändern muss", sagte der Angeklagte. Er wolle wieder eine stationäre Therapie antreten und hoffe auf die Kostenzusage der Krankenkasse. Unterstützt werde er dabei durch seine neue Lebensgefährtin, die ihm Halt gebe. "Ich muss und will für den Rest meines Lebens trocken werden, dann passieren solche Sachen auch nicht mehr", unterstrich der Mann.

Bei dem Radevormwalder Rentner, den er beleidigt hatte, entschuldigte er sich noch im Gerichtssaal ausdrücklich. Der 82-Jährige nahm die Entschuldigung an. Entsprechend dem Vorschlag der Staatsanwältin verurteilte der Richter den 35-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Die Bewährungsauflage: Der Mann muss innerhalb der nächsten drei Monate eine stationäre Therapie für Alkoholkranke antreten. Tut er das nicht oder wird er auch in dieser Therapie wieder rückfällig, droht ihm eine längere Zeit in Haft, weil dann wahrscheinlich auch eine noch laufende Bewährungsstrafe widerrufen wird.

Es steht also viel auf dem Spiel für den 35-Jährigen. Ihm gab der Richter mit auf den Weg: "Ich gebe Ihnen noch einmal diese Chance - eine weitere wird es für Sie nicht mehr geben."

(bn)
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