Radevormwald Betrunken randaliert und Polizisten beleidigt - Verwarnung

Radevormwald · Schwer ins Nachdenken gekommen ist offenbar ein Facharbeiter aus Rade, nachdem eine Weihnachtsfeier im Betrieb ein übles Nachspiel zu Hause hatte, weil zu viel Alkohol geflossen war. "Früher hat das immer funktioniert, wenn ich getrunken habe - aber diesmal habe ich die Kontrolle verloren, das liegt vielleicht am Alter", sagte der 37-Jährige als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Wipperfürth sichtlich zerknirscht. Jedenfalls habe er seine Konsequenzen gezogen und trinke seitdem nur hin und wieder ein Feierabend-Bier, aber keine "harten Sachen" mehr.

An einem Abend im Dezember war er betrunken von der Weihnachtsfeier nach Hause gekommen. Dort kam's in der Nacht zum Streit mit seiner Frau, die nach einer Party mit Freundinnen ebenfalls angetrunken war. Die älteste Tochter rief die Polizei, weil der Vater handgreiflich geworden war und die Mutter blutete. Die Beamten sprachen wegen häuslicher Gewalt ein Betretungsverbot für zehn Tage gegen den Mann aus und wollten ihn mitnehmen zur Ausnüchterung. Doch der 37-Jährige, den sie zunächst auf dem Sofa schlafend angetroffen hatten, setzte sich zur Wehr und randalierte. "Wir mussten ihn quasi durchs Treppenhaus nach unten tragen", sagte ein Polizist aus.

Der Mann sei "außer sich" gewesen, mal friedlich, dann weinerlich und dann wieder äußerst aggressiv. Noch im Polizeiwagen habe er die Beamten übel beleidigt. Dass der Alkohol offenbar dafür ausschlaggebend war, ergab die spätere Blutprobe: Etwa 2,7 Promille hatte der Radevormwalder demnach intus. Das erklärt auch die Erinnerungslücken: "Ich weiß nicht mehr, was in dieser Nacht passiert ist - aber ich schäme mich sehr für mein Verhalten", sagte der Angeklagte aus. Noch im Gerichtssaal entschuldigte er sich bei den Polizisten, die ihn damals aus der Wohnung geholt hatten. Die offensichtliche Reue wertete der Richter zugunsten des bis dahin nicht vorbestraften Mannes, der zum Abschluss nochmals beteuerte: "Ich weiß, dass ich nie mehr so viel trinken darf, und halte mich auch daran." Mit seiner Frau habe er sich schon am Tag nach den Vorfällen wieder versöhnt. Aufgrund der starken Alkoholisierung ging der Richter vom Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt aus. Er beließ es bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt: Nur, wenn der 37-Jährige im Laufe eines Jahres noch einmal straffällig wird, muss er eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro bezahlen.

Ansonsten bleibt es bei einer Zahlung von je Hundert Euro an die beiden Polizisten, die er beleidigt hat. Sichtlich erleichtert verließ der Mann mit seinem Verteidiger den Gerichtssaal. Der Anwalt hatte zuvor versichert: "Mein Mandant ist schon durch dieses Strafverfahren ausreichend geläutert. Da wird nichts mehr vorfallen."

(RP)
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