Radevormwald/Köln Berufung nach Urteil wegen Vergewaltigung

Radevormwald/Köln · Ein 58-jähriger Radevormwalder muss sich jetzt nichtöffentlich vor dem Landgericht Köln verantworten.

Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth gegen einen 58-jährigen Mann aus Rade hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft nicht akzeptiert: Zwei Jahre und sechs Monate hatte das Urteil des Richters in Wipperfürth im Mai gelautet. Er sah den Vorwurf der Vergewaltigung als gegeben an. Dagegen hatten beide Parteien Berufung eingelegt. Daher begann gestern der Berufungsprozess am Landgericht Köln vor der 3. Kleinen Strafkammer - zunächst noch als öffentliche Sitzung. Dem heute 58-jährigen Mann mit türkischen Wurzeln wird zur Last gelegt, sich am 2. April 2014 an einem damals 16-Jährigen sexuell vergangen zu haben. Der Jugendliche ist dem Angeklagten familiär als Nennonkel verbunden.

Die homosexuellen Neigungen des 16-Jährigen lebte dieser nicht versteckt aus, seine Eltern akzeptierten sie jedoch nicht. Im Gegenteil, sie hätten versucht, sie ihm mittels psychologischer sowie naturheilkundlichen Maßnahmen "abzugewöhnen", hieß es im Gerichtssaal. Und als auch eine "Umerziehung" in der Türkei in einer Moschee nicht fruchtete, wurde dem Jugendlichen sogar Gewalt angedroht. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Jugendliche sich schon dem Angeklagten und seiner Ehefrau anvertraut. Zu der Ehefrau hatte der Geschädigte seit früher Kindheit ein gutes Verhältnis.

Der Angeklagte forderte den 16-Jährigen auf, seine Wünsche und Vorstellungen zu seiner eigenen Zukunft aufzuschreiben. Am Tattag sollte er sie dann mit dem Ehepaar besprechen. Als der Geschädigte in die Rader Wohnung des Angeklagten kam, war nur dieser vor Ort, die Ehefrau war nicht anwesend. Im Verlauf des Besuchs sei es zu nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen, so der Vorwurf. Nach dem Vorfall vom 2. April 2014 sei der Jugendliche nach Hause gegangen und habe seinen Eltern nichts davon erzählt. Erst in der Schule sei er durch niedergeschlagenes Verhalten einem Lehrer aufgefallen, dem er sich anvertraute. In der Folge kam es zu dem Prozess.

Soweit die verlesenen Tatsachen zum erstinstanzlichen Verfahren in Wipperfürth. Bevor es an die neue Beweisaufnahme ging, hatte der Staatsanwalt den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt: "Das öffentliche Interesse wiegt hier weniger schwer als die Tatsachen, dass es sich beim zu verhandelnden Fall um ein Sexualstrafdelikt gegen einen zum Tatzeitpunkt minderjährigen Geschädigten handelt." Zum anderen bestünde die Gefahr, dass die Intimsphäre und das Sexualleben sowohl des Angeklagten als auch des Nebenklägers beleuchtet werden müssten. Dies stünde dem Interesse der Öffentlichkeit entgegen.

Die Vorsitzende Richterin stimmte dem Antrag der Staatsanwaltschaft grundsätzlich zu, behielt sich aber das Recht vor, bei der Beweisführung von Zeuge zu Zeuge neu über die Zulassung der Öffentlichkeit zu entscheiden. Es sind zwei Verhandlungstage angesetzt; Fortsetzung am 18. November.

(RP)
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