Radevormwald Aus läppischem Männer-Streit wird Schlägerei

Radevormwald · Manchmal sind es Lappalien, die im Alltag schweren Unfrieden stiften. Der Streit eskaliert, es kommt zur Schlägerei mit Einsatz der Polizei und in der Folge zum Strafverfahren, das sich auch mal in die Länge ziehen kann. Unabhängig von der Frage nach der Schuld, die das Gericht beantworten muss, stellt sich für Prozessbeobachter die nach der Verhältnismäßigkeit von angeklagter Tat und Strafverfolgung.

Ein solcher Fall mit läppischem Auslöser beschäftigt derzeit das Amtsgericht in Wipperfürth. Angeklagt sind drei junge Rader, 20 und 18 Jahre alt. Ihnen wird zur Last gelegt, im September 2015 gemeinsam einen 30-Jährigen verprügelt und getreten zu haben, als er am Boden lag. Der 30-Jährige, der damals blutige Verletzungen und Prellungen erlitt, tritt als Nebenkläger auf. Dass er an der Eskalation nicht unschuldig war und selbst zugeschlagen hatte, wurde an den ersten Prozesstagen klar. Schauplatz des Geschehens war der Gehweg an der Mozartstraße. Der angeklagte 20-Jährige hatte sein Auto geparkt, um mit einem Bekannten einen guten Freund zu besuchen. Als beide aus der Wohnung des Freundes kamen, trafen sie im Haus auf den 30-Jährigen. Der forderte den 20-Jährigen auf, seinen Wagen anders zu parken, weil er sonst Schwierigkeiten habe, in seine Garage zu kommen. Daraus entwickelte sich ein verbaler Streit, dann gab der Ältere dem 20-Jährigen eine "Kopfnuss". Vor Gericht begründete er das damit, dass er sich durch das aggressive Verhalten des 20-Jährigen bedroht gefühlt habe, zumal zwischenzeitlich auch dessen Freund hinzugekommen sei. Aus der Kopfnuss und dem folgenden Schlag des 20-Jährigen ins Gesicht des Älteren entwickelte sich der erste Akt der Schlägerei. Der 30-Jährige lief zu seinem Auto und holte einen Schlagstock, die Dinge eskalierten. An zwei Verhandlungstagen hat das Gericht versucht zu klären, wer nun genau wann und womit zugeschlagen hat und ob es tatsächlich noch zu Schlägen und Tritten kam, als der 30-Jährige schon am Boden lag. Die drei Angeklagten bestreiten das, der Nebenkläger behauptet es. Zeugen konnten nichts zur Aufklärung beitragen, da sie erst später dazu kamen.

Ein dritter Tag wird folgen. Auslöser dafür war ein Beweisantrag der Anwältin des Nebenklägers, dem der Richter stattgab. Ein Rechtsmediziner soll ein Gutachten dazu abgeben, ob der 30-Jährige die später im Krankenhaus attestierten Verletzungen erlitt, ob der Täter die Verletzungen bei der Rangelei gegen das geparkte Auto und dann auf den Gehweg stürzte - Version der Angeklagten - oder ob sie durch weitere Schläge und Tritte auf den am Boden Liegenden verursacht wurden.

Abgetrennt wurde das Verfahren gegen den jüngsten Angeklagten, der sich übereinstimmenden Aussagen zufolge nicht an der Schlägerei beteiligt hatte. Die Verhandlung gegen ihn wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt, da er zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig gewesen war. Angesichts der Sachlage dürfte der Richter in seinem Fall auf Freispruch entschieden haben.

(wos)
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