Radevormwald 55-Jähriger "verschreibt" sich Cannabis - 900 Euro Geldstrafe

Radevormwald · Cannabis ist in Deutschland eine illegale Droge, auch wenn der Konsum in Ausnahmefällen durchaus legal sein kann. Das ist dann der Fall, wenn ein Arzt einem Patienten medizinisches Marihuana als Medikament verordnet. Wer sich allerdings aus gesundheitlichen Gründen die Droge selbst "verschreibt", verstößt auch weiterhin gegen geltendes Recht und macht sich damit strafbar.

Das machte der Strafrichter am Amtsgericht in Wipperfürth jetzt einem 55-jährigen Handwerker aus Radevormwald unmissverständlich klar. Der Mann, der wegen eines schweren Rückenleidens seit längerem nicht mehr arbeitsfähig ist und inzwischen von Hartz IV lebt, musste sich wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht verantworten. Ende Mai war er mit seinem Motorroller in Rade unterwegs gewesen und auf der Blumenstraße in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Bei der Überprüfung hatten die Polizeibeamten knapp drei Gramm Marihuana bei ihm gefunden.

Das habe er sich für den Eigenbedarf in Rade "auf der Straße" besorgt, weil es ihm gesundheitlich sehr schlecht gegangen sei, sagte der 55-Jährige auf Nachfragen des Richters aus. Wieder einmal von starken Schmerzen geplagt, habe er damals kaum noch etwas zu sich nehmen können und sei deswegen immer schwächer geworden: "Wenn ich Cannabis geraucht habe, habe ich Appetit bekommen und war dann wenigstens in der Lage, ein bisschen zu essen."

Vor einer Bestrafung schützte ihn diese Aussage nicht. Der Richter verurteilte den Radevormwalder zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro (40 Tagessätze zu 25 Euro). Einbezogen wurde eine früher ausgesprochene Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Weitere Vorstrafen hat der Mann nicht, auch als Drogenkonsument war der 55-Jährige zuvor noch nie aufgefallen. Er nahm das Urteil an, es ist damit rechtskräftig.

(RP)
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