Radevormwald 21-Jährige betrügt Käufer um 3685 Euro

Radevormwald · Als schnelle Möglichkeit, an Geld zu kommen, hat eine 21-jährige Radevormwalderin die Verkaufsportale im Internet entdeckt. Zwischen Dezember 2014 und Mai 2015 versteigerte sie 15 Mal Spielkonsolen und iPhones, ohne die Ware überhaupt zu besitzen. Die Käufer überwiesen das Geld auf ihr Konto, erhielten dafür jedoch keine Gegenleistung.

"Der Gesamtschaden beläuft sich auf 3685 Euro. Damit hat sich die Angeklagte nicht nur eine vorübergehende Einnahmequelle verschafft", sagte der Staatsanwalt am Wipperfürther Amtsgericht, wo jetzt das Strafverfahren gegen die 21-Jährige eröffnet wurde. Der Staatsanwalt verurteilte die Betrügereien der jungen Frau: "Sie sind nicht auf Rosen gebettet, aber die Käufer, die Spielkonsolen im Internet kaufen, bestimmt auch nicht."

Die Taten räumte die Radevormwalderin in allen 15 Fällen ein. Der Pflichtverteidiger ergriff das Wort für die Angeklagte vor dem Schöffengericht: "Sie hatte keine leichte Kindheit, und durch die Trennung der Eltern fehlte es an Stabilisierung in ihrem Leben. Die Geburt ihres Kindes im Januar brachte jedoch einen Schnitt. Sie will ihr Leben korrigieren", prognostizierte der Anwalt. Die Jugendgerichtshelferin war da weniger optimistisch. Sie sprach von mangelnder Eigenverantwortung und verwies auf die fünf Vorstrafen und den dreiwöchigen Jugendarrest wegen Betrugs und Diebstahls in der Vergangenheit. "Den Spruch 'Das mache ich nie wieder' habe ich schon zu oft gehört. Was passiert, wenn es ihr wieder unter den Nägeln brennt oder das Geld knapp wird?", stellte sie als rhetorische Frage in den Raum. Die Mitarbeiterin des Radevormwalder Jugendamts sprach sich für einen sozialen Trainingskursus und eine Verhaltenstherapie aus, die der Richter dann auch in sein Urteil als Auflage aufnahm. Zudem erhielt die junge Mutter eine Strafe von 80 Stunden Sozialdienst wegen gewerbsmäßigen Betrugs, die sie innerhalb von sechs Monaten ableisten muss.

Die Verurteilte versicherte abschließend: "Ich werde definitiv nie wieder etwas machen. Dafür habe ich viel zu große Angst, mein Kind zu verlieren." Dennoch mahnte der Richter, dass dies die letzte Möglichkeit war, das Jugendrecht bei der Wiederholungstäterin anzuwenden. Nach Erwachsenenstrafrecht sind auch hohe Geld- und Haftstrafen möglich.

(heka)
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