Neuss Windparkgegner reichen zum zweiten Mal Klage ein

Neuss · Die Gegner der beiden geplanten Windkraftanlagen südlich von Hoisten geben sich nicht geschlagen. Sie kündigen eine weitere Klage gegen den Bau der Anlagen an und stützen sich dabei auf einen neuen Kläger, der im bereits abgeschlossenen Eilsache-Verfahren keine Rolle gespielt hat. Die Stadtwerke beeindruckt das nicht. Den Anfang Juni vom Aufsichtsrat noch einmal bestätigten Baubeschluss werde man abarbeiten, erklärt SWN-Sprecher Jürgen Scheer.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster mit Abschluss des Eilsache-Verfahrens die Baugenehmigung des Kreises für rechtens erklärt und den sofortigen Vollzug ermöglicht hat, müssen im Hauptsacheverfahren neue Argumente auf den Tisch. Ein Bewohner der Straße Gohrer Berges, der als Kläger auftritt, argumentiert mit der Lage seines Hauses, das in zweiter Reihe und damit in einem reinen Wohngebiet steht. Da dürfte ein Geräuschpegel von 35 dB nicht überschritten werden. Eine Grenze, die die Anlagen nicht einhalten. Das Haus des ersten Klägers hatte das OVG als Randlage mit Angrenzung an den Außenbereich definiert. Damit seien dort 39 dB zulässig.

Hinzu komme, argumentieren Karl-Heinz Baum und Gisela Ortwein namens der Windradgegner, dass der Genehmigungsbescheid in Punkto Lärmschutzwerte im Laufe des Antragsverfahrens geändert wurde, ohne dass Kläger oder andere Beteiligte davon erfuhren. "Ein solches Verhalten wird dem Informationsrecht der Bürger nicht gerecht", betont Baum.

(-nau)
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