Neuss Verbraucherzentrale: Tipps für Verträge mit Fitnessstudio

Neuss · Die Verbraucherzentrale NRW rät dazu, vor Vertragsabschluss mit einem Fitnessstudio alle Klauseln unter die Lupe zu nehmen. Dabei geht es nicht alleine darum, dass teilweise hohe Monatsbeiträge verlangt werden. Manche Studiobetreiber würden darüber hinaus versuchen, Fitness-Fans durch lange Vertragsmindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen möglichst dauerhaft an sich zu binden.

Darauf weist die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung hin und erklärt darüber hinaus, dass vertragliche Vereinbarungen über die sportliche Betätigung oftmals rechtlich keinen Bestand hätten - unter anderem, wenn Betreiber versuchen, "ihre Schadenshaftung auszuschließen, wenn Wertgegenstände wegkommen oder ein Unfall an den Geräten passiert". Zwar müsse ein Studio nicht für alle Schäden des Kunden aufkommen. "Es darf aber auch nicht die Verantwortung komplett von sich weisen. So muss das Fitness-Center für eigene Fahrlässigkeit geradestehen, falls zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt", erklärt die Verbraucherzentrale. Freizeitsportlern gibt sie zur Orientierung im Dickicht mitunter schwer zu durchschauender Vertragsklauseln einige Ratschläge mit auf den Weg.

Vor der Unterschrift sollten Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge genau gecheckt und vor allem das Kleingedruckte gelesen werden, auch wird ein meist kostenfreies Probetraining empfohlen. Manche Studios bieten zudem Rabatte für Studenten, Senioren oder Mitglieder bestimmter Krankenkassen an. Bei Vertragslaufzeiten gilt: Die Sportler müssen ihre Zahlungsverpflichtung in der Regel bis zum Ende der Laufzeit durchhalten - unabhängig davon, ob sie trainieren oder nicht. Eine frühere Kündigung ist meist nicht möglich - es sei denn aufgrund einer ernsthaften Erkrankung, die von einem Arzt bescheinigt wird.

(NGZ)
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