EuGH klagt an Terrorschutz im Neusser Hafen reicht nicht aus

Neuss · Der Neusser Hafen ist einer von NRW-weit elf, bei denen Handlungsbedarf in Sachen Gefahrenabwehr besteht. Das besagt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Ein Problem stellen vor allem Personen- und Fahrzeugkontrollen dar.

 Für den Neusser Hafen werden aktuell unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage neue Gefahrenabwehrpläne erarbeitet. Das gilt NRW-weit für vier weitere Häfen.

Für den Neusser Hafen werden aktuell unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage neue Gefahrenabwehrpläne erarbeitet. Das gilt NRW-weit für vier weitere Häfen.

Foto: woitschützke

Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) nicht genug für den Schutz des Neusser Hafens vor Terroranschlägen getan. Zehn weitere Häfen sind landesweit betroffen. Das teilte der EuGH jetzt in Luxemburg mit.

Das Land habe unter anderem nicht sichergestellt, dass die Hafengrenzen festgelegt wurden, Risikobewertungen und Pläne zur Gefahrenabwehr im Hafen genehmigt wurden und ein Beauftragter für die Gefahrenabwehr zugelassen wurde.

Das Urteil bezieht sich allerdings nicht auf aktuelle Vorkehrungen, sondern auf den Stand vom Frühjahr 2015. Damals hatte die EU-Kommission ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland auf den Weg gebracht, das am Ende zur Klage vor dem EuGH führte. In dem Verfahren geht es um die Häfen Düsseldorf, Köln-Niehl I, Godorf, Duisburg-Rheinhausen, Duisburg Außen/Parallelhafen, Krefeld-Linn, Stromhafen Krefeld, Duisburg Ruhrort-Meiderich, Gelsenkirchen und Mülheim - sowie Neuss.

Bereits 2010 waren die Neuss Düsseldorfer Häfen vom Regierungspräsidium in Düsseldorf aufgrund des 2007 beschlossenen Hafensicherheitsgesetztes mit einer Risikobeurteilung konfrontiert worden, die einen entsprechenden Sicherheitsplan zur Folge hatte. "In diesem Plan verlangte man Dinge von uns, die wir nicht als opportun für einen privatwirtschaftlich geführten Betrieb erachtet haben", sagt Rainer Schäfer, Geschäftsführer der Neuss Düsseldorfer Häfen.

Insbesondere die verlangten Personen- und Fahrzeugkontrollen in der "Eskalationsstufe 3" - im Fall drohender terroristischer Gefahren - stieß den Verantwortlichen sauer auf. "Wir hätten unsere Hafenstandorte absichern und diese Kontrollen durchführen müssen, das ist jedoch eine polizeihoheitliche Aufgabe, das können wir als Unternehmen nicht leisten", sagt Schäfer.

Daraufhin ließen die Neuss Düsseldorfer Häfen ein Rechtsgutachten erstellen - und sind 2015 in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht damit durchgedrungen. Darauf reagierte wiederum die Behörde. "In dem Verfahren befinden wir uns jetzt", sagt Schäfer, der betont, dass sich die Neuss Düsseldorfer Häfen einem ausführlichen Sicherheitskonzept keineswegs verweigern: "Wir sind selbst daran interessiert, dass unsere Standorte sicher sind."

Die geforderten Auflagen müssten jedoch leistbar sein. Die Bezirksregierung Düsseldorf erstellt als zuständige Hafensicherheitsbehörde derzeit Gefahrenabwehrpläne für die Häfen in Neuss, Duisburg-Rheinhausen, Wesel und Krefeld sowie Duisburg Ruhrort-Meiderich, wie ein Sprecher des NRW-Verkehrsministeriums auf Nachfrage erklärte.

Die Erstellung der Pläne sei jedoch aufwendig, weil Hafenbetreiber, Kommunen und Polizei einbezogen werden müssten. Derzeit werde ein neuer Gefahrenabwehrplan erstellt. "Ich hoffe, dass wir diesen gemeinsam verabschiedet kriegen", sagt Schäfer.

(NGZ)
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