Neuss Stadt zahlt nicht mehr für Politikerbegräbnis

Neuss · Bürgermeister will Ermächtigungsbeschluss nicht mehr anwenden. Im Einzelfall soll Rat entscheiden.

Fünfzehn Stadtverordnete wurden in den vergangenen 25 Jahren auf Kosten der Stadt beigesetzt. Diese Zahl nannte jetzt Bürgermeister Reiner Breuer, der die Ratsfraktionen jetzt offiziell davon in Kenntnis setzte, dass er damit ein Ende machen will. Doch nur Arno Jansen, Fraktionsvorsitzender der SPD, kommentierte das. "Dieser Ratsbeschluss war auch nur schwer nachzuvollziehen."

Im Januar 1990 hatte der Rat den damaligen Stadtdirektor per Beschluss ermächtigt, "jede Familie eines Stadtverordneten, der mehr als zwei Legislaturperioden dem Rat der Stadt Neuss angehört hat, von der Zahlung der Friedhofsgebühren zu befreien". Dieser Ermessensspielraum wurde in der Folge mit schöner Regelmäßigkeit ausgeschöpft, berichtet Breuer. Und zwar nicht nur in Fällen, bei denen eine gewisse Bedürftigkeit anzunehmen war. Je nach Grabart entstand so für die Angehörigen ein geldwerter Vorteil, der nach Breuers Darstellung zwischen 500 und 5000 Euro liegen konnte. Nähere Untersuchungen stünden noch an. Breuer machte aber auch klar, dass er die fünfzehn Altfälle nicht mehr anrühren werde.

Breuers Amtsvorgänger Herbert Napp hatte vor genau einem Jahr die Voraussetzungen, um diesen, so wörtlich, "besonderen Ausnahmefall" anwenden zu können, verschärft. Statt zwei Amtszeiten musste ein Stadtverordneter fortan fünf Wahlperioden im Rat mitgewirkt haben. Das entspricht mindestens 25 Jahren.

Die Möglichkeit, von der Erhebung von Friedhofsgebühren abzusehen, wird in Paragraph vier der Friedhofsgebührensatzung geregelt. Demnach sind Bestattungen auf dem Ehrenfriedhof per se von Benutzungs- und Nebengebühren befreit. Daneben kann auch im Ausnahmefall eine gänzliche oder teilweise Gebührenbefreiung ausgesprochen werden. Etwa, wenn ein verdienter Bürger der Stadt bestattet wird oder es sich um ein geschichtlich und künstlerisch wertvolles Grab handelt. Künftig wird aber über jeden Einzelfall wieder der Rat zu entscheiden haben.

(-nau)
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