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Neuss Stadt zahlt bei Inkassodienst für Rundfunkanstalten drauf

Neuss · Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind für die Stadt ein echtes Zuschussgeschäft. Denn das Geld, das der Kommune erstattet wird, wenn sie bei säumigen Gebührenzahlern eine Zwangsvollstreckung vornimmt, deckt bei weitem nicht die Kosten. Das geht jetzt aus einer Anfrage der Stadtverordneten Heide Broll (FDP) hervor.

Den Außendienst einfach nicht mit einem Inkasso-Auftrag ausrücken zu lassen, ist der Stadt aber nicht möglich. Sie ist, auch weil der Westdeutsche Rundfunk als Sender "vor Ort" keine Vollstreckungskräfte beschäftigt, im Rahmen der Amtshilfe ausdrücklich zu dieser Serviceleistung verpflichtet. So steht es in einer Verordnung der Landesregierung zur - wie es wörtlich heißt - "Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes".

Broll war mit ihren Fragen an die Stadtverwaltung herangetreten, weil sich ihrer Wahrnehmung nach Meldungen häufen, wonach die Zahl der Zwangsvollstreckungen im Zusammenhang mit nicht gezahlten Rundunkbeiträgen zugenommen hat. Dem ist auch so, bestätigt die Verwaltung. Ihr Außendienst wurde im Jahr 2013 auf Bitten der Rundfunkanstalten 1660 Mal in Marsch gesetzt, um die Rundfunkgebühren einzutreiben. Seitdem steigt die Zahl der Amtshilfeersuchen fast explosionsartig. 2014 wurden 2059 Fälle aktenkundig, im Vorjahr sogar 3536.

Für den Aufwand, den die Verwaltung dafür betreiben muss, überweist der WDR für jeden einzelnen Fall 23 Euro an die Stadtkasse. Auch die Höhe dieser Gebühr ist per Verordnung festgelegt. Einige Auslagen werden - wenn diese bei dem säumigen Gebührenzahler nicht zu holen sind - vom WDR erstattet, trotzdem deckt die Pauschale die tatsächlichen Kosten nicht einmal annähernd. Die Pauschale, so betont die Verwaltung in ihrer Antwort auf die Anfrage, "müsste mindestens 60 Euro betragen". Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) erhebt monatlich 17,50 Euro für jede Wohn- und Betriebsstätte als Gebühr. Bleibt diese aus, muss sie am Ende eines mehrstufigen Mahnverfahrens aber nicht klagen. Sie macht die Außenstände einfach per Bescheid geltend.

(-nau)
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