Neuss Stadt droht Niederlage im Streit um "Kommunal-Soli"

Neuss · Der Neusser Kämmerer Frank Gensler hat die Stadt schon oft vor Gericht vertreten. Aber anders als im Fall des Einheitslastenausgleichgesetzes (Stichwort: Aufbau Ost), bei dem das Land zur Rückzahlung verdonnert wurde, kam er gestern mit einem deutlich schlechteren Gefühl vom Landesverfassungsgericht in Münster zurück. Dort ging es in mündlicher Verhandlung um den so genannten "Kommunal-Soli", der vom Land erhoben wird, um finanzschwachen Kommunen unter die Arme greifen zu können. 4,6 Millionen Euro hat die Stadt in den vergangenen drei Jahren eingezahlt - und es scheint, als wäre das Geld für die Stadtkasse verloren. "Dass wir einen durchgreifenden Erfolg erzielen, halte ich für unwahrscheinlicher, als das Gegenteil", sagt Gensler.

72 finanziell besser gestellte Kommunen hatten gegen den "Kommunal-Soli" geklagt, der bis 2021 erhoben werden soll. Ihnen machte Ricarda Brandts, Präsidentin des Landesverfassungsgerichtes, gestern deutlich, dass vom Land festgelegte Umlagen nicht grundsätzlich gegen die Verfassung verstoßen. Generell dürfe das Land den Kommunen Mittel unter bestimmten Bedingungen entziehen, sagte Brandts. Mit Blick auf den "Kommunal-Soli" sagte sie, dass der Eingriff in die Finanzhoheit der Kommunen dann gerechtfertigt sei, wenn die Gemeinden ihren Kernaufgaben trotz der Soli-Zahlung weiterhin nachkommen könnten.

Die Richterin erläuterte: Nach dem umstrittenen Gesetz würden Finanzmittel nur bei Kommunen abgeschöpft, deren Steuerkraft deutlich über dem liege, was sie an Ausgaben abdecken müssten. Außerdem sei der Zugriff auf höchstens 25 Prozent der zusätzlichen Finanzkraft beschränkt. Daher könne der Eingriff in die Finanzhoheit der Kommunen per Umlage gerechtfertigt sein.

Nach Ansicht der klagenden Kommunen greift das "Stärkungspaktgesetz Stadtfinanzen" in ihre vom Grundgesetz garantierte Finanzhoheit ein und verstößt damit gegen die Verfassung. Das sieht die Landesregierung anders. Sein Urteil will der Verfassungsgerichtshof am 30. August verkünden.

(-nau)
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