Neuss Stadt bittet auswärtige Baufirmen zur Kasse

Neuss · Was haben Donaueschingen, Hamminkeln, Löbbich und Meppen gemeinsam? Lösung: Sie müssen einen Teil ihrer Gewerbesteuer - wie fünf weitere Städte auch - an die Neusser Stadtkasse abgeben. Fast 50.000 Euro treibt Kämmerer Frank Gensler so ein, ohne dass dafür im Rathaus auch nur eine Überstunde geschoben werden muss. "Das war eine gute Idee", sagt er anerkennend.

Diese gute Idee hatte die SPD, die im vergangenen Jahr die Stadtverwaltung auf eine bislang wenige bekannte Regelung im Steuerrecht stieß. Das Stichwort dazu heißt "Gewerbesteuerzerlegung". "Kleinvieh macht auch Mist. Wir freuen uns, mit unserem Antrag einen kleinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet zu haben", sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Arno Jansen.

Der Gewerbesteuerzerlegung durch das Finanzamt liegt die Regelung zugrunde, wonach Baufirmen, wenn sie länger als sechs Monate mir einer Baustelle im Stadtgebiet beschäftigt sind, eine Betriebsstätte begründen. Damit wird das Prinzip durchbrochen, dass Gewerbesteuer nur am Firmensitz des Unternehmens fällig wird. "Aus Vereinfachungsgründen oder aus Unkenntnis" haben es laut Stadtverwaltung einige Firmen bislang versäumt, der Pflicht, eine "Zerlegungserklärung" abzugeben, nachzukommen.

Die Stadt ermittelte für die Jahre 2013 bis 2015 insgesamt 387 Baufirmen, die in Neuss tätig waren, aber steuerlich nicht hier geführt werden. Die meisten hatten - wie fast zu erwarten war - ihre Baustelle in weniger als sechs Monaten wieder abgeräumt, doch unter dem Strich blieben 22 Unternehmen, die nun neu zu veranlagen sind. "Diese Idee wird uns auch in den nächsten Jahren helfen", sagt Gensler.

Was für Baufirmen in Neuss gilt, gilt im Umkehrschluss natürlich auch für Baufirmen aus Neuss, wenn sie andernorts tätig sind. Diese Gleichung wird auch in der Verwaltung gesehen, doch glaubt Gensler nicht, dass sich die Effekte aufheben. Neuss werde unter dem Strich Geld übrig behalten.

(-nau)
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