Neuss Stadt begrenzt Trauerfeiern auf 30 Minuten

Neuss · Diese und weitere Änderungen sind Teil des neuen Friedhofsatzungsentwurfs der Verwaltung.

Bestatter müssen die Uhr bei Trauerfeiern in Zukunft noch genauer im Blick haben. Denn im neuen Friedhofsatzungsentwurf der Stadt Neuss ist unter Paragraf 34 zu lesen, dass Trauerfeiern nicht länger als 30 Minuten dauern sollen. "Der ganze Bestattungsbetrieb ist organisatorisch eng getaktet", begründet Umweltdezernent Matthias Welpmann den neuen Halbstundenrhythmus. Das sei in der Praxis zwar so gut wie nie ein Problem, es habe jedoch gelegentlich Einzelfälle gegeben, bei denen Trauerfeiern deutlich länger dauerten. "In einer Woche, in der wir viele Bestattungen haben, kann das zu Kollisionen führen." Längere Trauerfeiern müssten im Vorfeld abgeklärt werden. Sollte man gegen die Satzung verstoßen, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Es ist nicht die einzige Änderung, die in der neuen Satzung zu finden ist. "Die alte Fassung hatte ja schon einige Jahre auf dem Buckel. Einige Passagen mussten klarer erfasst werden", erklärt Welpmann. So kristallisiere sich unter anderem die Rollenverteilung für Verwaltung, Bestatter oder auch Gewerbetreibende deutlicher heraus. Vor Erstellung des neuen Satzungsentwurfs hat sich die Verwaltung bei den Städten Köln, Essen und Krefeld schlau gemacht.

Ebenfalls neu ist der Appell, keine Grabsteine zu verwenden, die nachweislich aus Kinderarbeit stammen. "Rechtlich haben wir dabei jedoch keine Handhabe. Es ist lediglich eine Aufforderung, darauf zu achten", sagt Welpmann.

Einen Kernpunkt bildet zudem die Rolle der Gewerbetreibenden, die für die Ausübung des Handwerks die nötigen Qualifikationen nachweisen müssen. "Diese Anforderungen werden wir kontrollieren und durchsetzen", kündigt Welpmann an. So dürften Grabsteine - auch aus Sicherheitsgründen - nur von qualifizierten Steinmetzen aufgestellt werden. "Das kann kein Hobbyhandwerker machen." Zudem wird in Zukunft zusätzlich darauf geachtet, dass Handwerker Grünabfälle selbstständig entsorgen. Dies sei laut des Umweltdezernenten in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen.

(NGZ)
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