Neuss Spitzelaffäre: Muss Chef gehen?

Neuss · Das heimliche Filmen von Außendienstmitarbeitern der Neusser ThyssenKrupp Treppenlifte GmbH zog gestern erste Krisengespräche nach. Das Unternehmen betont: Der beurlaubte Geschäftsführer handelte in eigener Regie.

 ThyssenKrupp an der Neusser Bussardstraße.

ThyssenKrupp an der Neusser Bussardstraße.

Foto: woi

Accept no limits — Akzeptiere keine Grenzen: Angesichts der am Wochenende bekannt gewordenen Bespitzelungen von Außendienstmitarbeitern der Neusser ThyssenKrupp Treppenlifte GmbH liest sich der Slogan der Muttergesellschaft ThyssenKrupp Elevator recht doppeldeutig. Denn das heimliche Filmen dieser Mitarbeiter bei Verkaufsgesprächen überschreitet mehr als die Grenzen des guten Geschmacks. Es erfüllt nach Überzeugung des Landesbeauftragten für Datenschutz Straftatbestände.

Zumindest für den Geschäftsführer, der diese Aufnahmen veranlasst haben soll, hat diese Grenzüberschreitung Konsequenzen. Betriebsrat und die Gewerkschaft IG Metall gehen nach einem Krisengespräch mit Vertretern der Konzernspitze gestern davon aus, dass der beurlaubte leitende Angestellte das Unternehmen am Bussardweg nicht mehr betreten wird.

Bis zum Wochenende, so hieß es gestern, soll die nach Bekanntwerden des Skandals angeordnete Untersuchung abgeschlossen sein. Dem Ergebnis wolle man aber nicht vorgreifen und sich nicht an Spekulationen beteiligen, erklärte Konzern-Sprecherin Monica Soffritti. Das Unternehmen bedaure das "Fehlverhalten eines Mitarbeiters", heißt es in einer gestern verbreiteten Stellungnahme. Das Verhalten sei nicht tolerierbar, der Geschäftsführer habe aber in eigener Regie gehandelt.

Die Geschäftsführung habe "in den Jahren 2004/2005 eine Agentur beauftragt, eine Analyse durchzuführen", heißt es zum Sachverhalt. "Aufgrund falscher Vorgaben" seien aber im Zuge dieser Analyse Videoaufzeichnungen gemacht worden. "In sehr geringer Zahl." Nach bisherigem Kenntnisstand sei das Material nicht genutzt und verschlossen aufbewahrt worden.

Das Handeln der Konzernspitze lobt Nihat Öztürk, der erste Bevollmächtigte der IG Metall. Er muss aber kritisch anmerken, dass der Vorfall schon am Jahresanfang bekannt war, vom mittleren Management aber nicht weiter verfolgt worden sei. Erst die Intervention des Betriebsrates bei der Konzernleitung habe diese handeln lassen.

Der Landes-Datenschutzbeauftragte kann nicht mehr intervenieren und ein Bußgeldverfahren wegen unzulässiger Datenverarbeitung einleiten. Die Fälle seien verjährt. Und ob die "heimliche Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes" noch vor Gericht kommt, entscheidet kein Staatsanwalt, sondern nur die Opfer.

"Eine Schadenersatzklage wäre aussichtsreich", sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Sabine Kilper aus Neuss. Auch weil das Recht am eigenen Bild verletzt wurde. Eine Unterlassungsklage mache nur bei Wiederholungsgefahr Sinn.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort