Neuss Sechs Hafenfirmen klagen gegen Wohnungen auf Münsterschul-Areal

Neuss · Der Bau des Wohnkomplexes auf dem Areal der ehemaligen Münsterschule wird ein Fall für das Verwaltungsgericht. Sechs Industriebetriebe aus dem Neusser Hafen haben Klage eingereicht gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung. Ein niederländischer Investor möchte auf dem Gelände in unmittelbarer Nachbarschaft neun Stadthäuser und 18 Wohnungen bauen. Die Unternehmen, die im Hafen produzieren, fürchten nun, dass sich Anwohner über Lärm beschweren und sie dann in ihrer Produktion eingeschränkt werden könnten. "Im Bereich der Münsterschule werden die für die Wohnbebauung zulässigen Lärmwerte in erheblichem Maß überschritten", warnt IHK-Hauptgeschäftsführer Dieter Porschen. Diese Lärmwerte seien den Unternehmen aber behördlich genehmigt.

 Die Münsterschule steht bereits seit mehr als zehn Jahren leer und soll Wohnungen weichen.

Die Münsterschule steht bereits seit mehr als zehn Jahren leer und soll Wohnungen weichen.

Foto: Andreas Woitschützke

Zu den Unterzeichnern gehören die Firmen Müller & Innhoffen, die Plange Mühle, Walter Rau, Thomy, C. Thywissen und Vetten Krane. Dominik Baum von der Ölmühle Thywissen sagt: "Wir sehen die Nähe zwischen Wohnbebauung und Industrie nicht ausreichend geprüft. Wir wollen Rechtssicherheit, künftig keine Probleme wegen Lärmbelästigungen erwarten zu müssen." Die Unternehmen werfen der Stadt vor, nicht auf Kompromissvorschläge eingegangen zu sein. Die IHK sähe an der Stelle lieber Büros und kritisiert, die Belange des Hafens seien in dem Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt worden.

Bürgermeister Herbert Napp hatte mit dem Schritt der Unternehmer nicht gerechnet und spricht "von der dümmsten Klage, die ich mir vorstellen kann". Denn hat diese Erfolg, bliebe auf dem ehemaligen Schulgelände ein Loch - und die Immissionen der Hafenbetriebe würden weite Teile der Innenstadt erreichen. Die Zahl der Betroffenen wäre ungleich größer, sagt Napp. Er ist überzeugt, dass die Baugenehmigung rechtens ist und widerspricht dem Vorwurf, die Stadt hätte sich einer einvernehmlichen Lösung verweigert. Man sei sogar so weit gegangen, den Klägern die Fläche selbst anzubieten, sagt er. Dass die Schule zeitnah abgerissen wird, steht für Napp außer Frage. Die Abrissgenehmigung sei inzwischen erteilt und der Investor vertraglich zum Abbruch der seit Jahren leerstehenden Schule verpflichtet.

(angr/-nau)
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