Neuss Ruhestand im Namen des Volkes

Neuss · Der frühere Kreisjugendamtsleiter Norbert Dierselhuis ist Schöffe am Amtsgericht Neuss. An der Seite von Richter Krüger fällt er Urteile mit.

 Norbert Dierselhuis ist Laienrichter und unterstützt den Vorsitzenden Richter Kay-Uwe Krüger bei der Urteilsfindung.

Norbert Dierselhuis ist Laienrichter und unterstützt den Vorsitzenden Richter Kay-Uwe Krüger bei der Urteilsfindung.

Foto: Andreas Woitschützke

Sie entscheiden über Schuld und Strafe von Angeklagten, sind aber keine Juristen: Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichter, die in einer Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter haben. Norbert Dierselhuis ist einer von 24 Schöffen am Amtsgericht Neuss. Seit der letzten Wahl von Schöffen im Januar 2014 ist er nun für fünf Jahre Laienrichter.

Dierselhuis war 26 Jahre Kreisjugendamtsleiter, mittlerweile ist er im Ruhestand. Als er für das Amt des Schöffen vorgeschlagen worden war, zögerte er nicht: "Als Schöffe tätig zu sein, bedeutet hochinteressante Begegnungen mit Menschen unterschiedlichster Milieus zu haben und zu einer bürgernahen Rechtsprechung beitragen zu können." Sein Gebiet ist das Erwachsenenstrafrecht. Unter dem Vorsitzenden Richter Kay Uwe Krüger werden Delikte wie Diebstahl, Einbruch, Drogenhandel oder Körperverletzungen verhandelt, bei denen eine Strafe zwischen einem und vier Jahren zu erwarten ist. Bei etwa vier Verhandlungen pro Jahr wirkt Dierselhuis als Schöffenrichter mit.

"Wir als Schöffen haben vor der Verhandlung keine Akteneinsicht", erklärt der 65-Jährige. Denn Schöffen sollen unvoreingenommen zur Urteilsfindung beitragen. "Laienrichter haben in der Regel keine Ahnung von bestimmten juristischen Zusammenhängen", so Dierselhuis. Stattdessen sollen sie mit Menschenkenntnis, Empathie, Lebens- und Berufserfahrung darüber urteilen, wie glaubwürdig beispielsweise Zeugen und Angeklagte sind.

"Wir verstehen uns als Team", beschreibt Dierselhuis die Zusammenarbeit mit Richter Krüger. Zwar sei man nicht immer einer Meinung, aber man begegne sich auf Augenhöhe und respektiere uneingeschränkt die Kompetenz des jeweils anderen. Gemeinsam mit den beiden Schöffen trifft Richter Krüger das Urteil. Dafür ziehen sie sich nach der Verhandlung in einen Besprechungsraum zurück. "Meist dauert das nur einige Minuten. Es passiert nur ganz selten, dass man sich partout nicht einigen kann", sagt er. Denn schon während der Verhandlung genüge ein kurzer Hinweis der Schöffen, wenn diese weitere Fragen haben. "Man darf keine vernünftigen Zweifel haben", sagt Krüger. Sollte es diese geben, komme es gegebenenfalls zur Verhandlungsverlängerung. "Denn Schöffen wirken sowohl an der Beratung als auch an der Urteilsfindung mit", erklärt Krüger. "Sie tragen ja die Urteile mit. In manchen Fällen bedeutet dies auch, dass Menschen ins Gefängnis geschickt werden."

Dierselhuis hat noch keine Unstimmigkeiten bei der Urteilsfindung erlebt. "Es ist sehr entscheidend, wie der Profi - also der Vorsitzende Richter - dem Laien die juristischen Zusammenhänge erklärt." Dann können Laienrichter mit ihrem natürlichen Rechtsempfinden gemeinsam mit dem Berufsrichter übereinstimmend zu einem Urteil gelangen. Seine Tätigkeit unterliegt der Schweigepflicht. "Diese gilt auch nach Beendigung des Ehrenamts", sagt er.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort