Neuss Randalierer scheitert mit Berufung

Neuss · 41-Jähriger wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Beleidigung vor Gericht.

Das Landgericht Düsseldorf hat gestern die Berufung eines 41 Jahre alten Mannes verworfen, der am 17. Februar vom Amtsgericht Neuss zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt wurde. Das teilte Landgerichtssprecherin Elisabeth Stöve gestern auf Anfrage unserer Redaktion mit. Der Mann war wegen versuchten Diebstahls, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung und Sachbeschädigung verurteilt worden.

Der bereits vorbestrafte Mann soll laut Anklage nach einer Party im Februar 2015 gegen 1.30 Uhr alkoholisiert zur Wohnung der Gastgeberin zurückgekehrt sein. Er soll die Glasscheibe der Haustür kaputt geschlagen und - nachdem er sich dabei verletzt hatte - das Treppenhaus mit seinem Blut beschmiert haben. Die angefallenen Kosten für Reinigung und Anstrich betrugen knapp 1600 Euro.

Im Anschluss soll der Angeklagte auf der Straße einen Gullydeckel aus der Bodenfassung gehoben und damit die Seitenscheibe der Fahrertür eines dort geparkten Fahrzeugs aufgeschlagen haben. Daraufhin soll er die Lenkradverkleidung aufgebrochen und vergeblich versucht haben, den Pkw über die freigelegten Kabel "kurzzuschließen".

Als ihn die inzwischen herbeigerufenen Polizeibeamten aufforderten, sich auszuweisen, soll der Angeklagte sie wüst beschimpft und sich heftig gewehrt haben. Zudem soll er sich dem Anlegen von Handfesseln widersetzt und einem Polizeibeamten mehrfach gegen den Oberkörper getreten haben. Später soll er die Beamten weiter beschimpft und eine Polizistin angespuckt haben.

(NGZ)
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