Mann weiter in Haft Neusser soll Attentat in Ramstein geplant haben

Neuss · Ein Neusser steht im Verdacht, mit einem mutmaßlichen Komplizen aus Wien ein Selbstmordattentat auf die US-Militärbasis in Ramstein geplant zu haben. Die vorgesehene Bombe ist bislang nicht auffindbar.

Die Anklageschrift gegen den Terrorverdächtigen (22) aus Neuss ist noch nicht verlesen, da kommen weitere Details über seinen mutmaßlichen Komplizen aus Wien ans Tageslicht, der sich voraussichtlich nach Ostern vor Gericht verantworten muss. Aus der Anklageschrift gegen den 18 Jahre alten Wiener, die unserer Redaktion vorliegt, geht hervor, dass der Neusser in Verdacht steht, eine gemeinsam gebaute Bombe entsorgt zu haben. Zumindest wurde der Sprengsatz von deutschen Ermittlungsbehörden bei einer Hausdurchsuchung in Neuss nicht gefunden, wie Mihael Pohar, Sprecher des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, auf Nachfrage bestätigte. Der Neusser war Ende Januar 2017 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Damals hatte ein Sondereinsatzkommando (SEK) die Wohnung des Terrorverdächtigen in Weißenberg gestürmt. Wenig später sorgte ein Video für Aufsehen, das Anwohner unserer Redaktion zukommen ließen. Auf dem Clip ist der Weißenberger zu sehen, wie er eine Fahne schwenkt, die der des IS ähnelt.

Neusser Terrorverdächtiger in U-Haft

Gemeinsam mit seinem mutmaßlichen Komplizen soll der Neusser im Dezember 2016 zudem Probesprengungen in einem Neusser Park vorgenommen haben. Dass dabei der Prototyp einer Nagelbombe detonierte, wollte Wolfgang Blaschitz, Verteidiger des 18-jährigen Wieners, zumindest nicht dementieren. Laut Pohar sei der womöglich in Neuss beseitigte Sprengsatz laut Anklage für ein Selbstmordattentat auf der US-Militärbasis Ramstein vorgesehen gewesen. Dem Terrorverdächtigen aus Neuss wird die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen. Bislang hieß es, dass der Neusser dem 18-Jährigen dabei geholfen haben soll, ein Bombenattentat auf die Wiener U-Bahn vorzubereiten. Das bezeichnet der Verteidiger Blaschitz jedoch als "Falschaussage". Vielmehr geht aus der Anklage hervor, dass der Wiener einen zwölfjährigen Deutschen über WhatsApp dazu angestiftet haben soll, einen Selbstmordanschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen zu verüben. Dieser Zwölfjährige deponierte laut Anklage dort im November 2016 tatsächlich einen selbstgebastelten Sprengsatz, scheiterte jedoch an der Zündung.

Welche Rolle — wenn überhaupt — der Neusser bei der Vorbereitung dieser Tat spielte, ist unklar. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte, soll der Wiener den Neusser im Zeitraum November/Dezember 2016 besucht haben. In dieser Zeit soll sich der Österreicher laut Anklage Anfang Dezember 2016 ein 29 Minuten langes, in mehrere Themenabschnitte zerlegtes Video heruntergeladen haben, das unter anderem eine Anleitung zum Bau einer Bombe enthielt. Diese Anleitung soll er zudem an weitere Personen — sowohl in Deutschland als auch in Österreich — weitergeleitet haben.

Internetbekanntschaft soll Bombenbau mitfinanziert haben

Der Wiener soll zudem eine heute 16 Jahre alte deutsche Internetbekanntschaft in Neuss nach islamischem Recht geheiratet haben. Die Hochzeit soll durch einen Imam durchgeführt worden sein. Wo genau? Dazu liegen aktuell keine Informationen vor. Der geplante Selbstmordanschlag auf die Militärbasis hätte laut Vorwurf der Anklage von dem 18-jährigen Wiener im Dezember 2016 stattfinden sollen. Der in Neuss verheirateten 16-Jährigen wird zudem vorgeworfen, den Bau der für das Attentat vorgesehenen Bombe mitfinanziert zu haben — und zwar, indem sie ihr Handy verkauft haben soll. Den Erlös — laut Pohar ein zweistelliger Betrag — soll sie dem Duo zur Verfügung gestellt haben.

Wie ein Sprecher des Innenministeriums auf Nachfrage mitteilte, kann eine Ehe im Inland grundsätzlich nur in der in Deutschland vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Einschränkungen gebe es, wenn keiner der Verlobten deutsch ist. Das ist bei dem Mädchen jedoch der Fall. Hinzukommt, dass die Aachenerin zum Zeitpunkt der islamischen Verheiratung erst 15 Jahre alt gewesen ist. Und nach Paragraf elf des Personenstandsgesetzes ist eine religiöse oder traditionelle Handlung, die darauf gerichtet ist, "eine der Ehe vergleichbare dauerhafte Bindung zweier Personen zu begründen, von denen eine das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Deutschland verboten".

(jasi)
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