Neuss "Neusser Appell" fordert Nachbesserung bei Gesetz

Neuss · Caritas-Fachverband diskutiert Bundesteilhabegesetz.

 Die Augustinus-Kliniken unterstützen die Caritas auch im Sinne der Nutzer der ambulanten Intensivbetreuung.

Die Augustinus-Kliniken unterstützen die Caritas auch im Sinne der Nutzer der ambulanten Intensivbetreuung.

Foto: Kliniken

Von einer Teilhabe an der Gesellschaft könne keine Rede mehr sein, wenn Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung statt 1600 in Zukunft nur noch 266 Euro pro Monat aus der Pflegeversicherung erhielten. Vor solchen und anderen Einschnitten, die das im Entwurf vorliegende neue Bundesteilhabegesetz nach Expertenmeinung nach sich zieht, warnen 150 Delegierte des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP). Sie formulierten bei der Mitgliederversammlung, die sie erstmals in der Quirinusstadt abhielten, mit einem "Neusser Appell" sechs Kernforderungen, die in der weiteren Diskussion des Bundesteilhabe- (BTHG) und Pflegestärkungsgesetz III Gehör finden sollen.

Für die Experten unverständlich: Würden die vorliegenden Gesetzesentwürfe wie geplant noch in diesem Jahr verabschiedet, drohen gerade denjenigen enorme Nachteile, die vom Gesetzgeber eigentlich besonderen Schutz und Rückenwind für ihr Leben erwarten dürfen. Stattdessen liegen vor ihnen Einschnitte bei der Wohnortwahl und geringe Unterstützungsleistungen durch neue Zugangsregelungen für Eingliederungshilfe und Pflege. Diese Benachteiligung träfe vor allem Menschen, die sich oft nicht dagegen wehren könnten, so der Spitzenverband.

Vor dem Hintergrund ihrer Vereinsbestimmung, "Selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern", warnen die Delegierten vor den Risiken für Selbstbestimmung und Unterstützungsleistungen. Bedroht seien vor allem Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung und deren Recht auf "individuelle Bedarfsdeckung" und selbstgewählte "inklusive Wohnformen".

Den "Neusser Appell" verbinden die Delegierten des Verbandes, der bundesweit mehr als 1000 Einrichtungen mit etwa 41.500 Mitarbeitern und 150.000 Menschen mit einer Behinderung oder psychischen Erkrankung repräsentiert, mit einem dringenden Aufruf an die Bundesregierung und die Abgeordneten in der benachbarten Landeshauptstadt.

Auch am linken Niederrhein ist mit dem derzeitigen Gesetzesentwurf unmittelbar zu befürchten, dass etwa zukünftige Klienten für das innovative Wohnangebot "Ambulante Intensivbetreuung" der St.-Augustinus-Behindertenhilfe in Neuss und Krefeld ihren Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung verlieren.

Der "Neusser Appell" des Verbandes "Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie" ist zu finden unter www.st-augustinus-behindertenhilfe.de und www.cbp.caritas.de

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort