Prozess gegen Neusser Terrorverdächtigen Anwalt von Kevin T. kritisiert die Justiz

Neuss · Der Verteidiger des mutmaßlichen IS-Helfers aus Neuss spricht von "sehr schwierigen Haftbedingungen". Diese "Opferrolle" wird vor Gericht wohl nur schwer aufrecht zu erhalten sein. Denn sein Mandant wird schwer belastet.

Kevin T. steht hinter Schutzglas im Saal 2 des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes. Zum Prozessauftakt wurde er noch nicht angehört.

Kevin T. steht hinter Schutzglas im Saal 2 des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes. Zum Prozessauftakt wurde er noch nicht angehört.

Foto: Hogekamp/jasi

Wird sein Mandant sprechen oder schweigen? Diese Frage kann oder möchte der Anwalt von Kevin T. aktuell nicht beantworten. "Möglicherweise", antwortet der Kölner Rechtsanwalt Christian Kemperdick knapp. Kevin T. muss sich aktuell vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Neusser unter anderem die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vor.

Auskunftsfreudiger ist der Verteidiger, wenn es um das Leben des 22-Jährigen in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf geht. Es überrascht nur wenig, dass Kemperdick versucht, seinen Mandanten in eine Art "Opferrolle" zu rücken. Die Haftbedingungen seien "sehr schwierig und unangemessen", behauptet er.

 Christian Kemperdick im Gespräch mit den Medien.

Christian Kemperdick im Gespräch mit den Medien.

Foto: Simon Janssen

In einer Einzelzelle würde Kevin T. sitzen, wo in den ersten Monaten dauerhaft das Licht gebrannt habe. "Er durfte auch nicht an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen", sagt der Rechtsanwalt. Generell gehöre sein Mandant nicht in die JVA Düsseldorf, sondern in eine Einrichtung für junge Erwachsene.

Eine Äußerung, die in Anbetracht dessen, was Kevin T. vorgeworfen wird, zumindest hinterfragt werden darf. Schließlich soll der Neusser dem mutmaßlichen IS-Terroristen Lorenz K. (18) bei dessen Planung eines Terroranschlags auf die US-Militärbasis in Ramstein unterstützt haben. Das Duo soll als Test einen Sprengsatz in einem Park in Neuss gezündet haben. Eine zweite, wohl für den geplanten Anschlag vorgesehene Bombe, wurde von den Ermittlern nie gefunden.

Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Daniel Stein hat der 18 Jahre alte Österreicher seinen mutmaßlichen Komplizen aus Neuss in den Vernehmungen schwer belastet. Weitere Beweise sollen ausgewertete Unterhaltungen im Internet sein.

Jens Banaszak ist stellvertretender Leiter der JVA Düsseldorf. Zu den von Kemperdick erhobenen Vorwürfen sei ihm nichts bekannt. "Wenn das so ist, dann muss das geprüft werden", sagt Banaszak, der hinzufügt, dass Kevin T. als Heranwachsender einen besonderen Schutz genieße. Die ihm bekannten Maßnahmen seien alle im gesetzlichen Rahmen gewesen. Bei Häftlingen, die im Verdacht stehen, Verbindungen zum IS zu haben, sei jedoch besondere Sensibilität gefragt. "Wir sind geschult und wissen, wie wir mit ihnen umzugehen haben", so der stellvertretende JVA-Leiter.

Nach Angaben von Kemperdick sei der Kontakt von Kevin T. zu seiner Familie in U-Haft nie abgebrochen. Auch zu seiner Ehefrau? "Kein Kommentar", sagt der Anwalt. Sie spielt in all dem, was dem Neusser vorgeworfen wird, eine Rolle, die schwer einzuschätzen ist.

Bekannt ist, dass sie Mitte 2016 vor dem Neusser Amtsgericht zu zwei Wochen Jugendgefängnis verurteilt wurde. Die damals 19-Jährige soll zwei Polizisten bei einer Kontrolle als "Nazis" beschimpft haben. Gegenüber Richter Heiner Cöllen gab die voll verschleierte Frau damals an, mit den Zielen des IS nichts zu tun zu haben.

Auch Kevin T. war damals vor Ort - und wurde von Cöllen des Gerichtssaals verwiesen. Denn als der Richter die Frau zur Identifizierung bat, den Schleier zu heben, rief der heute 22-Jährige Neusser: "Der will dich provozieren. Lass dir nichts gefallen."

Zu dem in U-Haft erstellten Gutachten, das Kevin T. unter anderem Entwicklungsverzögerungen attestiert, möchte sich sein Anwalt erst in der Hauptverhandlung äußern. So ein Gutachten könnte sich in der Theorie - also losgelöst von diesem Fall - womöglich strafmildernd auswirken, sollte es zu einer Verurteilung kommen.

Ein junger deutscher Mann, der in Neuss aufwächst, kommt plötzlich in Kontakt mit der salafistischen Szene und radikalisiert sich. Wie kommt es dazu? Ein Sprecher des Innenministeriums liefert Antworten: "Manche Jugendliche sind ungefestigt. Und der Salafismus bietet ihnen unter Umständen das, wonach sie sich sehnen - nämlich Abgrenzung."

Dabei werde bewusst eine Vertrauensbasis zu den Jugendlichen geschaffen, in der sie sich verstanden fühlen. "Ist das Vertrauen erstmal vorhanden, dann ist es für diese Leute einfach, die Jugendlichen für die eigenen Zwecke zu missbrauchen", so der Sprecher.

Weiter geht es am Donnerstag

Rückblick Am vergangenen Donnerstag war der Prozessauftakt.

Termine Insgesamt sind 22 weitere Verhandlungstage angesetzt. Weiter geht es am 1. März.

Beschluss Sowohl Verhandlung als auch Urteilsverkündung finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

(jasi)
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