Neuss Neuss Marketing lässt am Rennbahnpark abschleppen

Neuss · Autofahrer missachten das absolute Halteverbot.

 Nahezu täglich stehen Autos im absoluten Halteverbot.

Nahezu täglich stehen Autos im absoluten Halteverbot.

Foto: jasi

Wer sein Auto auf dem Parkplatz des Rennbahnparks abstellt, läuft Gefahr, abgeschleppt zu werden. Zumindest, wenn der Halter seinen Pkw nicht auf den gekennzeichneten Flächen parkt. Die Maßnahme von Neuss Marketing scheint sich aber noch nicht herumgesprochen zu haben, denn nahezu täglich wird dort das absolute Halteverbot missachtet. Dabei geht es insbesondere um den vorderen Bereich nahe der Wettannahme. Das Verbot ergebe sich aus dem Landschaftsschutz, sagt Jürgen Sturm, Geschäftsführer von Neuss Marketing.

"Wir lassen in unregelmäßigen Abständen dort abschleppen. Manchmal braucht es einfach diese rigorose Maßnahme", sagt Jürgen Sturm. Nach den Abschlepp-Aktionen, bei denen pro Tag schon mal bis zu 20 Fahrzeuge entfernt werden, lege sich die Situation für ein paar Tage. "Doch wenig später geht es schon wieder los", sagt Sturm, der darauf aufmerksam macht, dass nur auf den blau gekennzeichneten Parkflächen geparkt werden darf. Auch hinter dem Globe bis runter zur Stresemannallee dürften Halter ihren Pkw abstellen. Der Nachteil: Dieser Bereich ist nach Regenfällen matschig und liegt darüber hinaus weiter von der Innenstadt entfernt. Auch mit Flatterband hatte Neuss Marketing schon versucht, auf das Halteverbot aufmerksam zu machen. "Aber zu Veranstaltungen wird das Band dann wieder entfernt. Eine richtige Lösung haben wir noch nicht. Wir müssen den Bereich wohl einfach besser kennzeichnen", sagt Sturm, der Autofahrer auch mal persönlich anspricht, wenn er sie "auf frischer Tat" ertappt. Auch Handzettel, mit denen Halter freundlich darauf hingewiesen wurden, dort nicht zu parken, hätten sich nicht als wirksam erwiesen. Eine Schranke gehe zudem zu schnell kaputt. Das Abstellen in dem Bereich kann teuer werden: Wie Günter Gesell vom gleichnamigen Neusser Abschlepp-Unternehmen auf Nachfrage mitteilte, zahlt der Betroffene netto 150 Euro.

(NGZ)
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